Kann ich jemanden bei Facebook anzeigen?

3 Antworten

Hallo KanteHH,

auch eine im Internet ausgesprochene Beleidigung kann strafrechtlich verfolgt werden.

Bei der Beleidigung gem. § 185 StGB handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt.

Das bedeutet die Polizei muss erst dann tätig werden wenn der Antragsberechtigte (das ist in der Regel die beleidigte Person) einen Strafantrag stellt.

Dieser Strafantrag kann aber nicht online gestellt werden,  sondern der Antragsberechtigte muss sich unter Vorlage des Ausweises bei Antragstellung  legitimieren. Ist der Antragsberechtigte noch keine 18, müssen seine Eltern den Strafantrag mit unterzeichnen.

Evtl. musst Du dann auch später in der Gerichtsverhandlung als Zeuge gegen den Angeklagten aussagen.

Schöne Grüße
TheGrow