Kann ich einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung rückgängig machen....?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst auf Sozialleistungen jederzeit verzichten und damit auch de facto den Antrag zurückziehen:

http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51856.htm

Der Angabe eines besinderen Grundes braucht es dafür nicht.


Ja, kannst Du. Du kannst einfach sagen, dass Du nicht mehr möchtest. Es sei denn, die Hilfe kommt durch den Richter.

rückgängig machen wohl nicht, aber du kannst der erziehungshelferin dein problem so zu schildern und die entscheidet dann weiter.

Das kommt ganz drauf an um was es geht. Beim Jugendamt kann man über alles reden. Dort gibt es doch genügend ansprechpartner. Schilder dein Problem und man wird dir sicher helfen. Vielleicht kannst du das Problem auch selber nicht so einschätzen und benennen

Also, wenn es kein richterlicher Beschluss war, dann ja. Hilfe zur Erziehung ist nach § 27 SGB VIII eine freiwillige (Hilfe)Maßnahme, die Eltern in Anspruch nehmen können. Die Hilfe soll deiner Familie helfen und unterstützen. Wenn du keinen Sinn mehr darin siehst, dann kannst du auch "abbrechen", dazu zum Jugendamt.