Kann es auf sein Namen laufen?

5 Antworten

Der Bruder kann mieten was er will.

Er haftet gegenüber dem Vermieter für den Zustand der Wohnung und die vereinbarte Mietzahlung.

Der Vermieter sollte einer Untervermietung zustimmen, wenn man Ärger vermeiden möchte.


Nadelwald75  24.07.2021, 17:58

Entschuldigung, das scheint so eine Sache bei gutefrage zu sein: Man beantwortet eine Frage, bei der noch keine Antworten stehen, und erst beim Absenden erscheinen weitere Antworten

0

Das mußt Du den Vermieter der künftigen Wohnung fragen.

Wenn er an den Bruder vermietet und dieser sie mit Einverständnis des Vermieters untervermieten darf, ist alles okay.

Alternativ dazu kann der Bruder für den Kumpel oder für die Mutter bürgen.

Für mich eine Frage auf Kindergartenniveau.

Das geht.

Der Vermieter schließt mit dem Bruder einen Mietvertrag, der Bruder ist zahlungspflichtig für die Miete und an ihn hält sich auch der Vermieter. Was dann der Bruder mit deinem Kumpel und der Mutter vereinbart, interessiert den Vermieter nicht.

Der Vermieter muss nur eben damit einverstanden sein, dass nicht der Bruder, sondern zwei andere Leute die Wohnung nutzen.

Er kann auch einfach als Bürge eingetragen werden. Sprich: wenn ihr nicht zahlen, könnt muss er in Vorleistung treten.


schelm1  24.07.2021, 18:00

Max. 3 Monatsmieten und was kommt danach für den Vermieter?

0

Eine Miete vom Amt ist sicherer als aus einem Arbeitsverhältnis.


schelm1  24.07.2021, 18:07

Interessant!

Wer zahlt im Falle von Sanktionen (Leistungskürzungen) des Amtes, wer haftet für Schäden, wer kommt für Nachforderungen des Vermieters auf und aus welchen Mitteln soll der staatlich Alimentierte Geld aufbringen, sobald die Zahlung von amtswegen stottert bzw. ausfällt?

Bei Menschen die eigenes Geld verdienen kann man zur Not pfänden; beim staatlich Subventionierten nicht erfolgreich!

Viel Praxis bei der Vermietung von Wohnungen haben Sie scheinbar nicht?

0