Kann ein Polizist Auskünfte über Freunde/Bekannte heimlich abfragen?
Hallo, ich habe einen Freund der bei der Polizei arbeitet. Könnte dieser einfach meinen Namen im Polizeicomputer eingeben und einsehen wenn ich z.b mal angezeigt wurde oder jemanden angezeigt habe? Natürlich dürfte er es nicht, aber es liegen ja Welten zwischen nicht dürfen und machen. Oder sind da Zusatzeingaben nötig wie zb eine Begründung für die Anfrage als Pflichtangabe?
12 Antworten
Er wird die nötigen Berechtigungen besitzen müssen, um Zugriff auf die Datenbank zu bekommen. Hat er diese nicht, kann er es nicht.
Er hat einen Pc, da kann er ohne Zustimmung usw einfach auf die Datenbank zugreifen. Ja er darf das sogar. Er darf es halt nur nicht weitersagen das ist ja soweit klar. Ich durfte bei meinem Praktikum sogar Namen suchen, sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Polizei. Da findet man so einiges Interessantes :) Natürlich habe ich davon nichts weiter gesagt versteht sich von alleine, und genau das würde er auch nicht tuhn!
Du hast nur teilweise Recht. Es stimmt, dass er ohne Weiteres auf die für ihn freigeschalteten Datenbereiche zugreifen KANN. Jedoch DARF er dies nur im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten.
Missbräuchliche Datenabfragen können arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen, dass alle Zugriffe nur über persönliche Zugangscodes möglich sind und alle Abfragen protokolliert werden.
Es gibt die interne Revision, die Datenzugriffe stichprobenartig überprüft. Bei Unregelmäßigkeiten wird dann genauer nachgeschaut. Auch bei der Polizei steht der Datenschutz auf dem Programm und wird dort sogar recht ernst genommen.
Sobald ein Beamter auffällig ist, wird weiter nachgeforscht. Wer dann mehrfach Daten abgerufen hat, die er hätte nicht verwenden dürfen, darf sich auf ernsthafte Konsequenzen gefasst machen.
Ich denke dass er das nicht machen wird, weil er ja die Zentrale anfunken muss und das machen sie nur wenn sie jemanden aufhalten oder so, die Personalien überprüfen und schauen ob was vorliegt.
Ja, das können die machen. Wenn die Polizei das nicht kann, wer dann sonst? Die Polizei ist Stute 3 der Justiz!!!!!
Sicher darf ein Polizist alle im System vorhandenen Nachrichten abrufen. Wenn er Langeweile hat und dich überprüfen will......sicher darf er das! Seine Erkenntnusse dürfen nur nicht die vier Wände seines Büros verlassen (solange du unschuldig bist)
Nein, er darf es nicht. Er ist zur Nutzung der Datenbank nur im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten berechtigt.
Verstößt er gegen diese Richtlinien, riskiert er arbeitsrechtliche Maßnahmen, die bis zur fristlosen Kündigung gehen können.
das ist m. E. nicht richtig und entspricht auch nicht meinen Erfahrungen.
Hallo,
ich weis nicht, wo du deine Erfahrungen her hast.
ABER, vor jeder Abfrage muß sich der Beamte anmelden.
Diese Daten, und die Abfrage werden erfasst, und sind jederzeit überprüfbar.
Gruß
Dies ist soweit richtig, wo allerdings kein Kläger da keine Kontrolle. Soll heißen er kann mehr oder weniger so viele leute abfragen wie er möchte. Bei meinem Praktikum wurden ebenfalls willkürlich irgendwelche Leute nur als Beispiel abgefragt, ich bezweifle daher das es in irgendeiner weise eine ernsthafte Kontrolle gibt. Abgesehen davon, würden Arbeitskollegen sich normalerweise auch nicht gegenseitig ans Bein Pinkeln. Ich weiß was bei Polizei und Co so läuft, und wenn ich davon ein paar Infos preisgeben würde gäbe es einige Beamte, die den Posten räumen dürften :-)