Kann ein Architekt bei einem Bauprojekt auch gleichzeitig der Statiker sein?

8 Antworten

Für den Bau eines Einfamilienhauses sind in der Regel nur sogenannte einfache statische Nachweise zu führen. Das darf der Architekt, der Bauingineur und in manchen Bundesländern auch ein Maurermeister durchführen.

Die Praxis der Vergabe der Baustatik als eigenes Gewerk der Planung wird in der Regel bei komplexeren Bauwerken angewandt. Auf alle Fälle dort, wo geprüfte Statik gefordert ist.

Da Baustatik auch eine durchaus betriebswirtschaftliche Komponente hat ist eine Trennung zwischen Statik und Bauplanung/Ausführung oft sinnvoll.

Der Architekt hat die Aufgabe der Gesamtplanung, er muss die Fachplaner koordinieren, den Bauantrag stellen und die Objektüberwachung und Abrechnung auf der Baustelle durchführen. Dann auch die Bauherren in gestalterischer Hinsicht beraten, Fußböden, Farben, Einrichtung. Dafür hat er eine Haftpflichtversicherung. Der Bauingenieur hat einen Ausbildungsnachweis zur Statik. Auch er hat dafür eine Haftpflicht abzuschließen. Die Ausbildung des Architekten an Statik reicht nicht aus in der Regel um auf dem laufenden zu sein, er hat auch nicht die Rechnersoftware. Er hat genug um die Ohren, als dass er auch noch Fachaufgaben machen soll. Vor allem macht der Statiker heute oft die Wärmeschutzberechnung, wofür es spezielle Programme gibt. Es kommt eher vor, dass ein Ingenieurbüro, also ein Statiker ein Haus durchplant, den Bauantrag macht und die Überwachung, wenn das Haus einfach ist und die Ansprüche nicht so ausgefeilt.

Also denkbar ist es schon, allerdings sollte man wissen, dass es, soweit ich weiß, zwei unterschiedliche Studiengänge sind. Also auch zwei unterschiedliche Berufe.

Ich weiß nur, dass es einen ganzen Haufen an Rechtsprechung gibt, was die Frage der Haftung von Statiker und Architekt angeht, weil beide Hand in Hand arbeiten müssen und es oft nicht immer eindeutig ist, wie sich die beiden Aufgaben im Falle eines Schadens von einander abgrenzen. (Natürlich auch wenn es keinen Schaden gibt, aber sowas interessiert die Juristen ja meistens nicht).

Das würde ja dafür sprechen, dass es zumindest nicht der Regelfall ist, dass der Architekt auch der Statiker ist.


Seehausen  31.05.2012, 09:43

Insbesondere bei kleineren Bauvorhaben ist das üblich und zweckmäßig.

Denn jeder Architekt muss auch Statik lernen!

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Markenfrosch  31.05.2012, 21:37
@Seehausen

Das sich die Gebiete überschneiden streite ich auch nicht ab, aber das heißt ja nicht zwangsläufig, dass ein Architekt auch Statiker sein kann.

Wenn man guck wie viele Leute sich in andere Teilbereiche einarbeiten müssen ohne in dem anderen Bereich Tätig werden zu können. Will damit aber auch nicht abstreitet, dass ein Architekt Statiker sein kann. Das weiß ich schlicht und einfach nicht genau

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theoretisch ja


Seehausen  31.05.2012, 09:41

Praktisch auch, insbesondere bei kleineren Bauvorhaben. Jeder Architekt muss auch Statik lernen!

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