Käufer droht Anwalt?
Hallo zusammen,
Ich hatte vor einen Artikel bei Kleinanzeigen zu verkaufen.
Der Käufer A und ich hatten uns schon auf einen Betrag geeinigt nur der Tag der Abholung stand noch offen.
Dann hat sich ein anderer potentieller Käufer B gemeldet der bereit war deutlich mehr zu bezahlen.
Dies habe ich Käufer A mitgeteilt, womit er mir jetzt mit rechtlichen Schritten droht da ich mit ihm schon einen Kaufvertrag abgeschlossen hätte. Da ich mich nicht bedrohen lasse habe ich den Verkauf umgehend zurück gezogen und das Angebot gelöscht. Käufer A beharrt jetzt aber darauf und will mich jetzt anzeigen.
Habe ich jetzt was falsch gemacht und womit muss ich rechnen?
5 Antworten
Du schreibst:
Der Käufer A und ich hatten uns schon auf einen Betrag geeinigt nur der Tag der Abholung stand noch offen.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustand. Verträge unterliegen nicht der Schriftform.
Du schreibst:
Käufer A beharrt jetzt aber darauf und will mich jetzt anzeigen.
Der Käufer kann seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag zivilrechtlich einklagen.
Gut zu wissen:
Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufwiest.
Das heißt: Es spielt keine Rolle, ob du den Artikel anderweitig verkauft hast. Hast du den Artikel verkauft musst du für Ersatz sorgen oder aber Schadenersatz leisten.
Anzeigen nicht, aber verklagen, richtig. Es kam ein Vertrag zustande und du hast die Ware zu liefern.
Jetzt kann der Käufer mich einfach anzeigen und Schadensersatz einklagen?
Die Rechtslage:
Zunächst muss dir der Käufer die Nacherfüllung gewährleisten. Das sieht der Gesetzgeber so vor. Hierdurch soll dem Verkäufer letztmalig die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.
Du könntest also versuchen ein neues Glas beschaffen. Gelingt die das nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Nun hat der Käufer das Recht, das Glas auch bei einem anderen Verkäufer zu kaufen.
Muss der Käufer jetzt mehr als 10,- EUR bezahlen, wäre der Differnzbetrag zwischem dem 1. und dem 2. Kaufpreis der Schadenersatz.
Gut zu wissen:
Wenn du dich beim Verkaufen nicht sofort festlegen willst, musst du dir den Zwischenverkauf vorbehalten.
Zwischenverkauf vorbehaltenZwischenverkauf vorbehalten ist eine
Handelsklausel zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer, die bedeutet, daß der
Verkäufer die Sache so lange an andere Interessenten verkaufen kann, wie der mögliche
Käufer den Antrag nicht angenommen hat. Bis zur Annahme bleibt der Verkäufer demnach
nicht an sein Angebot gebunden.
https://www.unternehmerinfo.de/lexikon/zwischenverkauf-vorbehalten/
Wichtig zu wissen:
Wer auf eBay verkauft sollte sich den Zwischenverkauf besser nicht vorbehalten. eBay reagiert erfahrungsgemäß empfindlich und verweist auf die eBay Nutzungsbestimmungen. Unter anderem, wie über eBay ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande kommt.
Beim ersten Mal ist die Sache nach einer freundlichen, aber bestimmten eBay-Erklärung erledigt.
Über die Reichweite möglicher Sanktionen im Wiederholungsfall, informiert eBay aber auch bereits beim ersten Verstoß.
Bei Kleinanzeigen sehe ich allerdings keine Schwierigkeiten
Der Käufer A und ich hatten uns schon auf einen Betrag geeinigt nur der Tag der Abholung stand noch offen.
Und damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen, von dem Du Dich nicht einseitig lösen kannst.
Und ja, ich weiß, dass Dir das nicht passt und dass Du hier gerne den Unwissenden Recht gibst, die Dich in Deiner völig falschen Rechtsaufassung unterstützen.
Der Käufer hat Anspruch auf seinen Artikel, da hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen ist.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen
Klicken: Kleinanzeigen- mündlicher Kaufvertrag rechtskräftig oder nicht?
Aus diesem kann der Käufer Dich entlassen, er muss aber nicht.
Und wenn er darauf besteht, dann musst Du ihm einen gleichwertigen Ersatzartikel beschaffen oder Schadenersatz leisten; alternativ könnte der Käufer auch einen sog. Deckungskauf durchführen, Mehrkosten zu Deinen Lasten.
Sorry, aber mir ist es absolut schleierhaft, warum hier fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält.
Der Käufer wollte sich vor dem eigentlichen Kauf den Artikel erst ansehen und dann bei gutem Befund den Artikel bezahlen. Gillt das dann entsprechend nicht als Eine Reservierung? Eine Reservierungsvereinbarung ist eine unverbindliche Absprache und kein Vertrag. Dementsprechend kann der:die potenzielle Käufer:in vom Kauf wieder Abstand nehmen, genauso wie der:die Verkäufer:in nicht an die Vereinbarung gebunden ist.
Oben schreibst Du, dass Ihr Euch auf einen Betrag geeinigt hattet und es nur noch um den Termin für die Abholung ging.
Also deutlicher kann ein Kaufvertrag fast nicht zustande kommen.
Wenn du dich mit Käufer A über einen Preis abgesprochen hast kann dies als bindender Vertrag angesehen werden. Dies muss aber nicht zwingend sein, es kommt auch drauf an wie du die Nachrichten formuliert hast und noch andere Dinge
Der Käufer A und ich hatten uns schon auf einen Betrag geeinigt nur der Tag der Abholung stand noch offen.
Deutlicher kann man einen Vertrag nicht formulieren!
Aber ich sagte dem Käufer auch ich melde mich final dazu morgen nochmal wegen Adresse etc dazu kam es nie
Das ist lediglich eine weitere Vereinbarung, die du nicht gehalten hast. Dafür den Käufer verantwortlich zu machen, funktioniert nicht.
Hallo, wir hatten was ähnliches. Es kam meiner Meinung nach kein Vertrag zu Stande, weil der Käufer geschrieben hat er möchte sich den Artikel erst einmal anschauen. Dann wurde dann wurde der Artikel an Elben schnell entschieden verkauft (bevor er die Möglichkeit hatte zu kommen) und nun droht er.
Sorry bin neu hier und war zu langsam!
Hallo, wir hatten was ähnliches. Es kam meiner Meinung nach kein Vertrag zu Stande, weil der Käufer geschrieben hat er möchte sich den Artikel erst einmal anschauen. Dann wurde der Artikel an einen schnell entschieden verkauft (bevor er die Möglichkeit hatte zu kommen) und nun droht er. Aber mit „anschauen“ ist ja kein Vertrag zustande gekommen oder?. Genauso hätte ich ja sagen können, wir haben einen Vertrag, sie kaufen jetzt?! Oder was meint ihr?
Es ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn du dem Artikel einfach an einen anderen verkaufst, kann der Käufer von dir Schadensersatz verlangen.
Ich hab den Artikel nicht an einen anderen verkauft, lediglich Käufer A darüber informiert dass noch ein weiteres Angebot im Raum steht, sofort kam die Drohung mit Anwalt, folgedessen bin ich vom Verkauf zurück getreten
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, bei denen sich die beiden Vertragsparteien über die wesentlichen Inhalte des Vertrags geeinigt haben. Klar kann er vor Gericht lügen und behaupten, das sei nicht passiert. Vor Gericht zu lügen ist allerdings eine Straftat. Mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Wenn das deine Einstellung ist, andere einfach zu betrügen und zu belügen…
Ich für meinen Fall wollte den Artikel wirklich verkaufen, es ist jetzt einfach so das ich mich dazu entschieden habe ihn nicht mehr zu verkaufen weder an Käufer A noch Käufer B,C,D,E usw wieso kann dann Käufer A mir so einfach mit rechtlichen Schritten drohen.
Wenn du z.B. gesagt hast: Willst du den Artikel kaufen? Er gesagt hat: Ich geb dir 500€. Du gesagt hast: ok! Dann ist nunmal ein Kaufvertrag entstanden Hast du hingegen gesagt: Ich überlege mir das! Dann nicht. Aber von einem Kaufvertrag kann man logischerweise nicht einfach zurücktreten, nur weil man es sich anders überlegt. Du würdest doch auch nicht wollen, dass der Käufer nicht zahlt, nur weil er es sich anders überlegt hat.
Nein das ist kein Kaufvertrag, er versucht sich wichtig zu machen.
D.h simples Beispiel. Ich verkaufe ein Glas für 10€. Der Käufer stimmt dem Preis zu und möchte es abholen. Ich als Verkäufer stimme dem zu, bevor er es aber abholen kann geht bei mir das Glas kaputt, ergo kein Artikel mehr zum Verkauf verfügbar. Jetzt kann der Käufer mich einfach anzeigen und Schadensersatz einklagen.