Jugendamt will mir mein Kind nicht wieder geben.!?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nimm dir ganz schnell einen Anwalt! Denn je länger deine Tochter von dir weg ist, desto schlechter werden deine Chancen, sie wiederzubekommen! Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, kannst du einen Beratungsschein beantragen und auch Prozesskostenbeihilfe (der Anwalt kann dir erklären, wie das geht)

Biete vielleicht auch an, wieder in eine Mutter-Kind-Gruppe zu ziehen oder ein Mutter-Kind-Haus, das hat mir damals geholfen. Ich weiß, es ist ein Sch*-Gefühl, wenn man sowas machen muss, obwohl man nicht will und das selbst dann, wenn man alles richtig gemacht hat - aber deine Tochter ist es wert, dass du die Zähne zusammenbeißt und denen in den Ar.sch kriechst!

Dass sie zu der Pflegemutter Mama sagt, würd ich der Pflegemutter verbieten, wenn du das nicht möchtest, dazu hat sie kein Recht!


Jessi2O11 
Fragesteller
 13.07.2011, 23:27

Ich hab denen ja gesagt dass ich bereit wäre wieder in eine Mutter-Kind-Gruppe zu ziehen aber das hat denen nicht interessiert.

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MerenwenMiriel  13.07.2011, 23:29
@Jessi2O11

Manchmal haben Jugendämter einen einfach auf dem Kieker :-( Da hilft dann tatsächlich nur ein Anwalt. Oder - wenn dir das nicht zu peinlich ist - geh in die Öffentlichkeit per TV. Wenn das Fernsehen kommt, arbeiten die nämlich ganz anders, weil sie dann einen Ruf zu verlieren haben. Aber wenn du sowas machst, geh nur zu einer seriösen Sendung, keine Talkshow oder so, sondern z. B. SternTV.

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Fisch64  14.07.2011, 05:19
@Jessi2O11

Vergiß das. Für die ist dein Kind nicht mehr als für einen Börsenhändler eine Aktie, die er gekauft hat.

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Fisch64  14.07.2011, 05:25
@Fisch64

Über 14.000 Kinder haben sie 2009 wegen so einer "Überforderung" den Alleinerziehenden (meistens Müttern) weggenommen, vielleicht weißt du jetzt, wie das mit dem "Lob" gemeint war. Überfordert sind heute auch per Gesetz Alleinerziehende, die von der Arge sanktioniert werden - da wird sofort das Jugendamt benachrichtigt - und Kinder weg! Wohnung eigentlich zu klein? Die Arge informiert das Jugendamt: die Eltern sind mit der Suche einer angemessenen Wohnung überfordert: Kinder weg!

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Jessi2O11 
Fragesteller
 30.01.2012, 01:12
@Fisch64

Wohnung is groß genug: 60 qm² (3 Zimmer) ;)

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Es ist nun einmal so, daß, wenn man diese "Hilfe" beantragt, da auch in dem Formular - ganz am Ende und kleingedruckt, drinnsteht, daß nur das Jugendamt über die "Dauer der Maßnahme" bestimmt. Damit hat man automatisch als Eltern keine Rechte mehr. Sorge- und Erziehungsrecht nur noch auf dem Papier. Weil eine solche Situation die Nerven leicht blankliegen lässt und einen in die Verzweiflung treibt, verwenden sie dann das Argument "psychisch geschädigt" und "therapiebedürftig", also auch gleichzeitig "nicht erziehungsfähig". Das ist der normale Weg, den sie gehen, wenn sie auf diese Art an ein Kind gekommen sind. So etwas nennt man auch psychische Folter. Erwarte von diesen Angestellten keine Gefühle. Wenn sie so etwas wie Mitgefühl äußern oder Wohlwollen, um dein Vertrauen zu erwecken, dann nur, um von dir Aussagen zu hören zu bekommen, die ihre Sichtweise zusätzlich belegen. Lasse dich auf keine Gespräche ohne Zeugen ein. Halte alle Gespräche in einem Gesprächsprotokoll fest und lasse sie, wenn nur irgendwie möglich, von den Angestellten des Jugendamtes durch Unterschrift bestätigen. Allerdings mußt du vorsichtig sein, denn wenn ihnen dieses Verhalten lästig ist, schränken sie das Besuchsrecht ein (bis hin zu keinem Besuchsrecht). Sie argumentieren dann mit "die Mutter ist nicht kooperativ". Gehe zum Amtsgericht und beantrage einen "Berechtigungsschein zur Beratungshilfe" (Gehaltsnachweis mitnehmen). Der Berechtigungsschein ist nur für einen Anwalt gültig, suche ihn dir also möglichst gut aus. Es gibt auch nicht viele vernünftige Anwälte, die auf PKH (Prozesskostenhilfe)-Basis so einen Fall übernehmen, da diese Fälle sehr Zeitintensiv sind (Jugendamt antwortet nicht, keine Akteneinsicht). Frage also im Vorfeld nach, ob der Anwalt den Fall auch übernehmen würde.


Fisch64  14.07.2011, 05:16

Achso ja... wenn sie das Besuchsrecht einschränken, sofort über den Anwalt wieder einklagen... sonst wird dir das als "freiwilliger Verzicht", also "Desinteresse der Mutter am Besuchsrecht" hinterher angelastet.

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Ich kann nur immer wieder Raten,nerv das Jugendamt.Geh zum Anwalt.verlange Umgang jede Woche.Sprech beim Jugendamtchef vor,geh zu seinem Vorgesetzten.Mach denen Schwierigkeiten ohne Ende.Ich bin Pflegemutter und wenn ich so etwas lese,platzt mir jedesmal der Kragen. Unterschreibe nur nichts,die überreden auch Mütter zur Adoption. Schreib mir mal persönlich,kann hier nicht alles reinstellen.

Du warst also 15, als du deine Tochter zur Welt gebracht hast. Da wird das Jugendamt automatisch eingeschaltet. Das du in eine Mutter-Kind-Gruppe gezogen bist, sagt ja auch etwas über deine familiäre Beziehungen zu deinen eigenen Eltern aus. Die Mutter-Kind-Gruppe ist ja dafür da, dass eben nicht eine Fremdunterbringung stattfinden muss. Dass es am Ende doch geschah, lag wohl daran, dass selbst die Mutter-Kind-Gruppe als unterstützende Massnahme nicht ausreichte. Sprich: Auch dort sind Dinge vorgefallen, die nicht im Sinne "zum Wohle des Kindes" geschahen. Aber diese ganzen Gründe nennst du nicht und nimmst die Opferrolle ein. Du selbst sagst von dir, dass dein Leben selbst jetzt noch nicht im Griff hast. Du hast noch keine Wohnung und arbeitest auch noch nicht. Du beginnst erst eine Ausbildung. Da bleibt sowieso erst mal abzuwarten, in wie weit du überhaupt die Ausbildung annehmen und ausüben kannst - unabhängig von deinem Kind. Ich glaube auch nicht, dass das Jugendamt dir generell das Kind nicht wiedergeben will, sondern Auflagen damit verbunden sind, welche nicht erfüllt wurden.

Es ist leicht zu schreiben - suche dir einen Rechtsanwalt. Aber du bist Minderjährig. Dementsprechend hat auch das Jugendamt auch noch andere Rechte bzw. deine Eltern müssten dann für dich diverse Entscheidungen und "Kämpfe" übernehmen.

Wenn du deine Wohnung hast, deine Ausbildung ein wenig fortgeschrittener ist (mindestens aus der Probezeit heraus), wenn klar ist, dass deine Prioritäten nicht auf Freizeit und Bequemlichkeit ausgerichtet sind und das Kind nicht als "Ersatzobjekt" benutzt wird für den fast ausschliesslichen Erhalt von Liebe, Anerkennung etc. (sprich: "Ich-bezogene-Kindeserziehung") - dann wirst du sicher das Kind wieder zurerhalten - schon weil das Jugendamt unglaublich viel sparen will. Wenn dir allerdings das Sorgerecht entzogen wurde und dein Kind ein Vormund erhalten hat - dann sieht die Sache schon wieder anders aus: dann hast du tatsächlich keine Rechte mehr an deinem Kind - weder das Personensorgerecht, noch die Erziehungsberechtigung.

Gibt es keinen Vormund. So hast du das Personensorgerecht, welches mit deinem 18. Lebensjahr für dein Kind zur vollen Verfügung steht. Das Personensorgerecht enthält auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Aber dann müsstes du vielleicht doch einen Rechtsanwalt nehmen, falls dann das Jugendamt sich quer stellt und du alle Auflagen aber erfüllst.


Eccomania  14.07.2011, 12:48

Vermutlich stehen auch diverse Fragen im Raum, die so nicht beantwortet werden können. Du warst mit deinem Kind überfordert. Hast dein Kind eine lange zeit nicht mehr gepflegt, umsorgt und alles was damit verbunden ist (abgesehen von Besuchen). Nun willst du dein Kind wieder haben. Das mit deiner anstehenden Ausbildung und zusätzlich deinem Kind du nicht wieder in eine Überforderung geräts, welche schlecht für dein Kind sein würden, ist nicht auszuschliessen. Für Experimente in dieser Richtung hat wohl das Jugendamt kein Interesse.

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Jessi2O11 
Fragesteller
 14.07.2011, 13:50
@Eccomania

Daran liegt das alles nicht. Das Jugendamt will mir ja auch wenn ich 18. bin das Sorgerecht entziehen.. Ja ich war 15. Aber das hat damit alles nichts zu tun..es liegt nicht daran wie alt man ist, sondern wie reif. und ich hatte mich immer um meine tochter gekümmert, ich war nur überfordert weil ich keine hilfe bekommen hatte noch nicht mal in der Mutter-kind-gruppe. Das Jugendamt wirft mir Kindeswohlgefährdung vor, obwohl es nie so war. Als ich 15 war bin ich regelmäßig zur schule gegangen und hatte mich um meine Tochter danach gekümmert. Aber wenn man als 15 bzw. 16 jährige ganz alleine da steht ohne hilfe ist das nicht grad einfach.

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Hallo, schreib mal wie es weitergegangen ist, bist du schon beim Anwalt gewesen ? Im Post con Eccomania konntest du ja zwischen den Zeilen lesen, dass manche Leute etwas Angst davor haben, dass du dich mit einem Anwalt zur Wehr setzt. Gib nicht auf! Denk an deine Zukunft! Und geh villeicht wirklich zum TV. Liebe Grüße