Jugendamt umziehen?

3 Antworten

Beide Elternteile werden informiert, sie müssen die Unterbringung ja auch finanzieren - sofern es überhaupt möglich ist (also dir ein Platz in einer Wohngruppe angeboten wird, die sind nämlich sehr rar)

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, dann müssen auch beide den Antrag auf Unterbringung stellen (der entsprechende erzieherische Bedarf wird zuvor vom Jugendamt ermittelt!), unabhängig davon ob sie zusammen leben oder getrennt und beide werden zu den entstehenden Kosten herangezogen, da es sich um eine stationäre Maßnahme handelt, die sehr kostenintensiv ist. Antragsteller sind also Deine Eltern, solange Du minderjährig bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beide Elternteile erfahren zwangsläufig davon - denn das Jugendamt fordert den Unterhalt, der dir zusteht, von deinen Eltern ein.

Zustimmen müssen alle sorgeberechtigen Elternteile.

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