Jobcenter und nebeneinnahme?

4 Antworten

Wenn Du schon im Leistungsbezug bist, wird Einkommen natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Ob es sich bei dem Erwerbseinkommen nun um welches aus nicht oder selbstständiger Arbeit handelt spielt dabei keine Rolle, nur muss Erwerbseinkommen aus selbstständiger Arbeit anders behandelt werden, da darf am Ende natürlich nur der Gewinn unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und evtl.notwendigen nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen auf den Bedarf angerechnet werden.

Dabei spielt auch der Zufluss des Einkommens eine Rolle, nennt sich Zuflussprinzip.

Würde man also z.B.im Mai Einkommen erzielen, welches noch im Mai zufließen würde, würde das anrechenbare Einkommen auf die Leistungen für den Mai angerechnet.

Wenn bei einmaliger Anrechnungen im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen würde, weil das anrechenbare Nettoeinkommen höher als der Bedarf für den Monat des Zuflusses ist, müsste das anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden.

Dabei wäre dann unter Umständen auch der dann evtl.selber zu zahlende KK - Beitrag von um die 220 Euro pro Monat zu berücksichtigen.

Du kannst Dich natürlich leistungsfrei melden, ich würde in dem Fall dann aber checken, wie es sich mit Deiner Krankenversicherung verhält.

Nurkurz967 
Fragesteller
 03.05.2024, 13:47

Hey danke aber ich müsste dann auch nix Rückzahlen an die würde du sagen oder ?

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Du musst es melden und dann berechnet das Jobcenter ob du noch Anspruch hast.

Jedenfalls musst du den Gewinn dem Jobcenter melden. Ich mag bezweifeln,dass sie dich ohne Arbeitsvertrag etc einfach so raus nehmen.

Nurkurz967 
Fragesteller
 03.05.2024, 13:48

ich werde das den Mitteilen aber du gehst nicht davon aus das ich dann was Rückzahlen müsse?

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