Job -> 3 Bundesländer, welche Feiertage zählen für mich?

5 Antworten

Es hilt die Feiertagsordnung jenes Bundeslandes, in welchem sich Dein vertraglich festgelegter Hauptarbeitsort befindet. In Deinem Fall wäre dies also Hessen.

Mein Fall ist ganz ähnlich: Ich wohne in Rheinland-Pfalz und arbeite für eine Firma in Hessen, mein vertraglich festgelegter Hauptarbeitsplatz ist aber in Baden-Württemberg angesiedelt. Somit gilt für mich die Feiertagsregelung BWs - was mir übrigens einen zusätzlichen Feiertag gegenüber RP einbringt, da der Dreikönigstag in BW ein Feiertag ist, in RP aber nicht.

In Hessen gibt es meines Wissens nur 10 gesetzliche Feiertage, womit dieses Bundesland zusammen mit Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Schleswig-Holstein zu den Bundesländern mit den wenigsten gesetzlichen Feiertagen zählt.

Dein Arbeitgeber war also ganz schön schlau, denn durch diesen Kniff hat er Dir mindestens einen zusätzlichen Arbeitstag beschert, den Du durch einen Haupt-Arbeitsplatz in RP (oder gar BW) nicht hättest.

Mein vertraglich festgehaltener Arbeitsort ist eine Stadt in Hessen

ist im Arbeitsvertrag oder Mitarbeiterhandbuch nichts anderes vereinbart, gilt der Arbeitsort gemäss Vertrag

zum gelegentlichen Hauptstandort wirst du an einem Feiertag selten fahren. Ob dir Feiertagszuschuss gezahlt wird, wenn du an einem solchen aufgefordert wirst, trotzdem dort zu sein, bezweifle ich, denn es gilt noch immer der Arbeitsvertrag.

der Wohnort spielt zunächst keine Rolle. in der heutigen Homeoffice-Gesellschaft ist es jedoch nicht unüblich, dass man auch mündliche Vereinbarungen trifft und "Feiertage schiebt" (Kinder haben am x.x. frei, kann ich daher tauschen und anstelle y.y. frei nehmen und dafür am y.y. im Homeoffice arbeiten?!)


rockthekrokodil  02.08.2022, 20:00

freut mich, dass wir helfen konnten

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Mein vertraglich festgehaltener Arbeitsort ist eine Stadt in Hessen

Dann ist es Hessen .

dass man auch mündliche Vereinbarungen trifft 

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. I.d.R. gibt es dort eine Formulierung die so oder ähnlich lautet.

Nebenabsprachen gibt es keine. oder anderslautende Absprachen haben keine Wirkung usw.

Solange keine anderer Einzelvereinbarung mit deinem Arbeitgeber getroffen wurde zählt dein im Vertrag genannter Arbeitsort.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

huhu,

das was in deinem Arbeitsvertrag als Standort drinsteht außer du hast ne Einzelregelung.

Grüße Anna