Ist meine Islamische Ehe gültig?
Salam Aleikum.
Ich bin 2017 zum Islam konvertiert und habe dies 2018 in einer Moschee wiederholt. Ich habe eine Frage zu meiner islamischen Ehe, der Sachverhalt ist etwas kompliziert und ich hoffe daher auf einige Antworten die mir helfen:
Ich und meine Frau wir sind beide konvertierte Muslime haben am 6.8.2017 in Berlin in der Ibn Rushd- Goethe Moschee in Berlin islamisch geheiratet. Diese Moschee ist in den Medien ja sehr liberal bekannt. Das Problem damals war das alle anderen Moscheen nur eine Islamische Hochzeit gemacht haben wenn man auch standesamtlich verheiratet ist. Daher haben wir in der Ibn Rushd- Moschee als einziges die Möglichkeit gehabt. Problem ist das wir von einem Homosexuellen Imam getraut würden und sowohl ein männlicher als auch eine weibliche Zeugin anwesend waren.
Meine Frage ist ob die Ehe gültig ist oder nicht da wir mit bestem Wissen vor Allah unsere Treue dem Partner gegenüber bekundet haben. Ich habe auch eine Eheurkunde. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
3 Antworten
Islamisch betrachtet werden Dir Konservative, FAnatiker, Salafisten und andere Fundamentalisten oder Extremisten Dir sagen: NEIN, nicht gültig, weil die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee keine "richtige" Moschee und der schwule Imam kein "richtiger" Imam war!
Aber auf die würde ich nichts geben! - Das Entscheidende ist doch, ob IHR Euch als islamisch verheiratet betrachtet!
Das Problem damals war das alle anderen Moscheen nur eine Islamische Hochzeit gemacht haben wenn man auch standesamtlich verheiratet ist.
Genau das ist gut so, dass die Religionsgemeinschaften alle anerkennen, dass weltliche Gesetze, allem voran das Grundgesetz, vorrangig sind.
Was an religiösen Palaver und Ritualen folgt, ist einfach nur Privatsache.
Verfahren der Eheschließung: Eine gültige Eheschließung verlangt die Einhaltung bestimmter Verfahren, wie in den §§ 1310 ff. BGB festgelegt. Zum Beispiel müssen beide Partner vor einem Standesbeamten ihre Absicht erklären, eine Ehe einzugehen.
Das Verfahren und die Formalitäten der Trauung, wie sie im § 1312 BGB beschrieben sind, sind ebenfalls essentiell. Die Trauung muss persönlich und in Anwesenheit beider Partner durchgeführt werden, ohne jegliche Vorbedingungen oder Zeitbeschränkungen. Quelle
Das ist eine Ehe, alles andere ist keine.
Das der Staat die Ehe nicht anerkennt ist klar. Es geht in diesem Fall darum daß wir so zumindest keine Haram Beziehung führen und vor Allah als verheiratet gelten.
Ihr habt eine Beziehung und führt keine Ehe.
Was eine Religion über euch denkt ist völlig gleichgültig. Wichtig sind die Gesetzte des Landes in dem ihr lebt. Eure Beziehung ist total in Ordnung.
Mir ist egal was der Staat in der Hinsicht denkt. Die Frage war auf das die Islamische Sicht bezogen weil uns wichtig ist das wir eine Hall-Beziehung führen. In diesem Fall ist das staatliche egal.
Wie gesagt, deine Beziehung ist völlig in Ordnung.
Wenn dir eine Religion etwas anderes sagt, dann ist sie übergriffig.
Das sollte weder der Staat noch eine Religion sein. Meine Meinung.
Ich respektiere deine Meinung. Habe auch an dieser Stelle eine Antwort erhalten. Ich zwinge ja auch niemandem meine religiöse Ansicht auf. Vielen Dank für deine Meinung
Wa aleikum Salam wa Rahmatu Allahi wa barakatu,
Eure Ehe ist in sha Allah gültig wenn die Morgengabe vor dem Vollzug der Ehe ausgezahlt wurde und Zeugen dabei waren und der Wali ( bei muslimischen Familen sonst der Imam) Leine Hinderungsgründe angibt
Möge Allah dem Imam Heilung und Rechtleitung geben
In Zukunft bitte solch eine" Moschee " nicht mehr aufsuchen
Denn dieser liberale "Islam " hat nichts mit dem Islam der Ahlul Sunna Wal Jammah gemeinsam sondern ist nur da um dem Staat zu gefallen
Dann spricht nichts gegen die Gültigkeit eurer Ehe
Das Einverständnis der Braut muss natürlich auch vom Imam bestätigt werden
Wir wurden beide gefragt ob wir die Ehe wollen, Morgengabe wurde ausgehändigt, der Imam war Walid, da meine Schwiegereltern Ungläubig sind. Also sollte alles passen. D
Genau
Aber Eigentlich sollte man 2 männliche Zeugen mitbringen
Ob das aber eine Bedingung ist das beide Zeugen männlich sind oder "nur" erwünscht weiß ich nicht
Das tun wir. Weil für uns gilt das Eheversprechen vor Allah