Ist man verpflichtet ein Ausbildungsvertrag zu unterschreiben nach einem Vorvertrag?
Hallo !
ich möchte ihnen gerne erstmal meine Situation erklären. Ich fing meine Ausbildung im Jahr 2020 an, doch erhielte für ein Ausbildungsjahr (in dem ich NUR in die Schule musste) ein Vorvertrag.
Da mir diese Ausbildung nicht gefällt, habe ich mich für eine neue Ausbildung beworben und ich habe von einem Betrieb ein Angebot bekommen dass ich noch kurzfristig im September 2021 anfangen kann. Mein jetziger Betrieb hat mir ein Ausbildungsvertrag für das zweite Ausbildungsjahr zugeschickt.
Meine Frage wäre, kann ich den Ausbildungsvertrag für das zweite Jahr einfach nicht unterschreiben und dies würde dann als rechtliche Kündigung zählen oder würde ich somit Probleme bekommen. Natürlich gehe ich noch zu meinem jetzigen Betrieb und erkläre meinem Ausbilder, dass ich eine andere Ausbildung anfangen werde (mündlich) und den Vertrag nicht unterschreiben werde.
LG, hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen
4 Antworten
Da der Vertrag befristet war läuft er einfach aus. Kündigen musst du nicht
Ein befristeter Vertrag läuft automatisch aus. Kündigung ist da fehl am Platz.
Vertrag befristet oder unbefristet gewesen?
Ich würde eine schriftliche Kündigung schreiben. Mir ist nicht ganz klar ob die probezeit jetzt erst beginnt oder schon abgelaufen ist.