Ist man ledig , wenn man „nur“ vergeben ist?

12 Antworten

Von einem Experten bestätigt

Ja, ist man.

Ledig ist eigentlich eine rechtliche Situation (wie auch geschieden, verheiratet, verwitwet und neu auch verpartnert) - daraus ergeben sich auch Dinge wie Besteuerung oder Rentengelder.

Wenn in einem Formular keine weiteren Punkte zur Auswahl stehen, müssen auch Menschen die 50 Jahre unverheiratet zusammenleben "ledig" ankreuzen.

Ja, das ist der Familienstand und der ändert sich auch nicht, wenn man mal Kaffee trinken geht.


Hanselpup 
Fragesteller
 01.04.2022, 17:54

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Es gibt folgende Möglichkeiten des rechtlichen Familienstandes:

Ledig

Verheiratet/in eigetragender Lebenspartnerschaft lebend

Geschieden/eingetragende Lebenspartnerschaft aufgehoben

Verwitwet/eingetragende(r) Lebenspartner(in) verstorben

(Dauernd getrenntlebend)

Das dauernde Getrenntleben hat nur in gewissen Rechtsgebieten Bedeutung.

Verlobt wird regelmäßig nicht als Familienstand im rechtlichen Sinne gesehen. Auch wenn man "nur" in einer Beziehung ist, bleibt man ledig, soweit man vorher keine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen ist bzw. mit dem/r aktuellen Partner/in eine Ehe eingegangen ist.

Man kann also nur einmal im Leben ledig sein. Sobald sich das ändert (durch Heirat), kann man nie wieder zurückkehren, da man dann verheiratet, geschieden oder verwitwet (oder dauernd getrenntlebend) ist.

Ja klar ist man das.

Das Gegenstück zu vergeben ist "ungebunden".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – lebe in langjährig stabiler Beziehung