Ist man ledig , wenn man „nur“ vergeben ist?
Also nicht verlobt oder verheiratet
12 Antworten
Ja, ist man.
Ledig ist eigentlich eine rechtliche Situation (wie auch geschieden, verheiratet, verwitwet und neu auch verpartnert) - daraus ergeben sich auch Dinge wie Besteuerung oder Rentengelder.
Wenn in einem Formular keine weiteren Punkte zur Auswahl stehen, müssen auch Menschen die 50 Jahre unverheiratet zusammenleben "ledig" ankreuzen.
Ja, das ist der Familienstand und der ändert sich auch nicht, wenn man mal Kaffee trinken geht.
Es gibt folgende Möglichkeiten des rechtlichen Familienstandes:
Ledig
Verheiratet/in eigetragender Lebenspartnerschaft lebend
Geschieden/eingetragende Lebenspartnerschaft aufgehoben
Verwitwet/eingetragende(r) Lebenspartner(in) verstorben
(Dauernd getrenntlebend)
Das dauernde Getrenntleben hat nur in gewissen Rechtsgebieten Bedeutung.
Verlobt wird regelmäßig nicht als Familienstand im rechtlichen Sinne gesehen. Auch wenn man "nur" in einer Beziehung ist, bleibt man ledig, soweit man vorher keine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen ist bzw. mit dem/r aktuellen Partner/in eine Ehe eingegangen ist.
Man kann also nur einmal im Leben ledig sein. Sobald sich das ändert (durch Heirat), kann man nie wieder zurückkehren, da man dann verheiratet, geschieden oder verwitwet (oder dauernd getrenntlebend) ist.
Ja klar ist man das.
Das Gegenstück zu vergeben ist "ungebunden".