Ist es verwerflich wenn man mit 24 eine 15 jährige Partnerin hat?

5 Antworten

Kommt auf die Entwicklung ( auch im Kopf ) an. Mit 15 hat man i.d.R. noch

nicht die Erfahrung und den Durchblick, um zu erkennen, gegebenenfalls ausgenutzt zu werden.

Haftbefehl gegen dich

§ 182 Abs. 1 StGB verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Abs. 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten

SweetChantal  01.01.2024, 18:47

Trifft beides nicht zu, daher irrelevant.

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PinkLady1001  01.01.2024, 18:49
@SweetChantal Strafgesetzbuch (StGB)§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

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zwischen euch liegen ~ 10 Jahre.

Wenn "Sie" 25 und du 34 bist, wird dich sicher jeder beneiden, weshalb du so eine junge hübsche Partnerin hast ,

in dieser Konstellation von 15 & 24 ist es allerdings nicht beneidenswert ,
eher wie schon andere als auch Wintermadl schon treffend formuliert hat -

"creepy"

Die Interessen sind zu Verschieden,
Die freunde von euch beiden, sind ebenfalls vom Alter her sehr weit auseinander,
Schon allein wenn es heißt, Lass uns zusammen in den Urlaub -

sind deine Freunde schon am Flughafen mit ihren Girls

und du mit den Eltern im Bürgerbüro um eine beglaubigte Urkunde zu erhalten das die Minderjährige XYZ mit Erlaubnis der Eltern mit dir Verreisen darf.
Achja, und dann bist du zu 100% für sie Verantwortlich - mit allem was ihr passieren könnte. ( Alkohol am Minderjährige , Verboten, du schaust zu, bist du mit einem Bein im Knast etc... .!!! )

Bin da kein Jurist, aber wenn du dann mit ihr Sex hast , wäre das nicht Strafbar? Weil Verführung von Schutzbedürftigen ?

Sex Generell zwischen euch wäre ja nicht Strafbar , aber in diesem Fall mit dem UIrlaub und so . . hmmm ich weiß nicht. ??? klinkt wie ein Paradoxon aus Back 2 the Future

Und auch die ganzen anderen Dinge - welche mit 15 noch sweet sind, würden dir auf den Keks gehen ,

Warte 10 Jahre, dann sieht es anderes aus.!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besser erfahren , als durch neue Medien gelesen

wenn beide das wollen, ist es wohl deren Entscheidung

Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen). 

Quelle:

https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem

BlueSquirrel  01.01.2024, 18:48

Gesetz hat weder etwas mit Moral noch mit Meinungen hier zu tun.

Es wurde nicht nach dem Gesetz gefragt

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BlueSquirrel  01.01.2024, 18:52
@GuteFrageUse795

Gillt das auch für die gesetzte anderer Länder? Schauen wir doch mal nach Thailand oder Bangladesch, da klappt diese Begründung sicher nicht.

Das Gesetz ist keine Begründung für Moral, diese sollte als Grundlage für Gesetze dienen nicht umgekehrt

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