Ist es rechtlich erlaubt, eine Beziehung mit dem Stiefbruder bzw. Stiefschwester zu führen?

13 Antworten

Wenn du mit Stiefbruder den Sohn deines Stiefvaters aus erster Ehe meinst - ist es in Ordnung. Wenn du mit Stiefbruder den Sohn aus der Ehe deiner Mutter mit deinem Stiefvater meinst - dann nicht, dann wäre es ein Halbbruder und ihr wärt blutsverwandt.

Kommt darauf an ob ihr verwand oder verschwägert seit. Bei verwanden ist es verboten da es inzess wäre. Wenn ihr verschwägert seit ist es erlaubt da man da nur verwand ist weil jemand angeheiratet wurde.

Wenn kein Elternteil gemeinsam ist, dann ja. Keine Blutsverwandtschaft. Und natürlich vorausgesetzt, das sie alt genug sind.

Denke schon-sofern ihr nicht die gleiche Mutter oder den gleichen Vater habt.

Wenn Ihr weder Mutter noch Vater gemeinsam habt ist es erlaubt, da Ihr dann nicht verwandt seid.


Lotta1  12.10.2009, 21:19

Trotzdem komisch den selben Namen zu haben, oder?

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Hikari  12.10.2009, 21:22
@Lotta1

Joa, aber da schtreitet man sich nicht vor der Hochzeit, welchen Namen man annehmen muss^^

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SUNFRIEND4  12.10.2009, 21:23
@Hikari

Klar. Das kommt immer mal vor, dass sich zwei heiraten, die den gleichen Nachnamen haben, aber nicht verwandt sind. Das ist ja nicht schlimm, nur lustig :-)

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Lotta1  12.10.2009, 21:23
@SUNFRIEND4

NE! Wenn z.B. die Frau (Mutter) einen Mann hatte (nicht der Vater des Kindes)dann erneut eine Beziehung hat (daraus entsteht Kind) und den Namen behält, dann wäre es doch komisch, wenn zwei Leute sagen wir mal auch noch einen nichtalltäglichen Namen hätten, oder?

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kiramarie  12.10.2009, 21:43
@Lotta1

War bei meiner FReundin genauso,sie hat einen Mann gleichen Nachnamens geheiratet.

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