Ist es möglich, dass Deutschland wieder eine Monarchie wird?

9 Antworten

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Dazu müsste man die Verfassung (das Grundgesetz) abschaffen.

Nach Art. 20 I. GG ist Deutschland z.B. ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Der Art. 20 I. GG wiederum ist durch den Art. 79 III. GG geschützt, die Ewigkeitsklausel. Diese besagt, dass eine Änderung des Art. 20 unzulässig ist (auch des Art. 1 GG).

Folglich musst du die gesamte Verfassung abschaffen, um das zu erreichen.

Fazit: Nein, ist sehr unwahrscheinlich.


AARONner 
Fragesteller
 31.12.2015, 03:22

Aber nach Artikel 146 des GG kann doch das Volk eine Änderung des Grundgesetz erlauben...

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Akainuu  31.12.2015, 03:37
@AARONner

Erstens: Das Grundgesetz kann (bis zu einem gewissen Maß) immer geändert werden, die Ausnahmen sind Art. 1 und 20 des GG (einfach ausgedrückt). Dazu benötigt man die 2/3 Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates. Die Abschaffung der Demokratie kann vom Grundgesetz nicht zugelassen werden, sie ist sowas wie der Stützpfeiler. 

Der Art. 146 hat einen historischen Hintergrund. Das Grundgesetz findet seinen Ursprung im Jahre 1949 und sollte ursprünglich - also dem Gedanken nach - abgelöst werden. Dazu kam es auch nach der Wiedervereinigung nicht und es wurde beibehalten.

De facto ist es aber so, dass das Volk die verfassungsgebende Gewalt ist. 

Ganz einfach: Das Grundgesetz kann in dem von dir angesprochenen Maß nicht geändert werden, aber es kann vom Volk abgeschafft werden.

Ein solcher Zustand ist meiner Ansicht nach undenkbar.

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SarcasticSard  31.12.2015, 10:09

demokratischer und sozialer Bundesstaat

Was nicht im Widerspruch zu einer Monarchie steht. Auch Großbritannien oder die Niederlande sind ohne Zweifel demokratisch, aber sie sind Monarchien. Im Widerspruch zur Monarchie würde Deutschland als Republik stehen; das ist aber nirgendwo im GG festgeschrieben. 

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Akainuu  31.12.2015, 12:42
@SarcasticSard

Und welche Befugnisse hat "der Monarch" in diesen Ländern? Die eigentliche Macht liegt inzwischen beim Unterhaus und Premierminister. Das ist kein Vergleich.

Der Bezug auf die Stelle war mit einem "z.B." versehen und diente als Beispiel. Des Weiteren heißt es in Art. 20 GG, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht.

Die Frage ist also, ob der Fragesteller die Monarchie in ihrer ursprünglichen Form meint, oder von parlamentarischer, konstitutioneller oder absoluter Monarchie spricht.

Letzteres ist nicht mit der Gewaltenteilung vereinbar und de Facto so nicht umsetzbar. 

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Grundsätzlich möglich.

Es kann auf verschiedene Weisen realisiert werden:

  • Demokratisch: Ersetzen des Grundgesetz durch eine monarchische Verfassung via Volksabstimmung Artikel 146 GG
  • Revolution/Rebellion: Ein Sturz der Regierung(en) und Etablierung eines neuen Staatssystems durch Rebellen im inneren.
  • Eroberung: Eine Eroberung durch eine feindliche Macht mit monarchischen System und Eingliederung Deutschlands in den Regierungsbereich der feindlichen Macht.

Jedoch halte ich alle diese Möglichkeiten in der aktuellen Situation für sehr unwahrscheinlich.

In dem Zusammenhang möchte ich dir das Buch "Ein König für Deutschland" von Andreas Eschbach empfehlen.

Es ist auf dem Papier möglich. Allerdings gibt es in Deutschland kaum Royalisten. Ansonsten verweise ich auf die Antwort von akainuu die absolut korrekt ist.

Möglich ist so einiges. Doch zur Zeit ist das sehr unwahrscheinlich.

Ja. Dafür müsste man allerdings die Verfassung ändern, d.h. es bräuchte eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. 


PatrickLassan  31.12.2015, 16:34

Das geht nicht so einfach. Dazu müsste man Artkel 20 GG ändern, und das ist einer von zwei Artikeln des Grundgesetz, die nicht geändert werden dürfen.

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