Ist es komisch wenn man dem Finanzamt im Verwendungszweck der Überweisung frohe Weihnachten wünscht?

3 Antworten

Ja natürlich ist das komisch, weil einer juristischen Person kann man keine Glückwünsche zu senden. Das Finanzamt als Behörde weiß ja gar nicht dass Weihnachten vor der Tür steht. Wenn überhaupt, dann wissen das nur die Mitarbeiter.

Schon.

Ich habe auch schon den Verwendungszweck von Überweisungen für persönliche Nachrichten benutzt, aber nie an Behörden.