Ist es illegal eine studie zu fälschen um in privater diskussion zu gewinnen?

7 Antworten

Jeder kann reden was er will. Eine Studie die es real nicht gibt, darf behauptet werden. Nur es wird nicht unentdeckt bleiben. Das wäre äußerst peinlich!

Wenn jemand allerdings eine Studie die es bereits gibt verfälsch und als seine ausgibt, dann macht er sich strafbar. Und das doppelt! Das ist erstens eine Urheberrechtsverletzung wegen der unerlaubten Verwendung der Studie und zweitens wegen der Verfälschung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wissenschaftliches Buchstudium und eigene Erfahrung

Das ist genau so eine billige Lüge, wie andere auch - wenn Du sie nicht als Zitierfähig ausweist, fällt vielleicht wer drauf rein, wenn nicht, machst Du dich nur lächerlich.

Ziemlich absurd - wenn die Studienlage etwas anderes hergibt, solltest Du Dir eher eingestehen, dass Du im Unrecht bist, und Deine Ansichten überdenken anstatt zu versuchen, jemand anderen mit Gefälschtem von Deiner falschen Meinung zu überzeugen…

Was genau soll das "Studie fälschen" denn bedeuten? Wenn du derjenige bist, der sie auch erstellt, dann ginge das möglicherweise schon in Richtung Strafrecht.

Wenn du dir eine aus dem Netz besorgst und frisierst, nur um deinen Diskussionspartner zu besiegen, dann ist das so ziemlich das Dämlichste, was ich gehört habe und moralisch mehr als verwerflich, scheint aber keineswegs illegal zu sein.

Letztlich könnte den Gegenüber sich die originalen Daten besorgen und dann hast du noch mehr verloren.

Also theoretisch wäre es wohl Fälschung (welche Art müsste man denn ermitteln) und u.U. Betrug und natürlich wäre es sehr erbärmlich.


SirKermit  07.03.2024, 07:28

Betrug wäre es nur dann, wenn es um die Beschädigung des Vermögens ginge, das sehe ich hier überhaupt nicht.

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SirKermit  07.03.2024, 07:35
@anTTraXX

Ich hab noch mal darüber nachgedacht. So ganz abwegig ist deine Vermutung allerdings auch nicht, denn niemand hier kennt den Umfang von "privat".

Der https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html sagt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn es nur um das Gewinnen an sich geht, ist es kein Betrug. Aber wir wissen nicht, wie weit das reicht.

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