Ist eine Rechnung für Privatverkäufer bei eBay Pflicht??
Hallo, ich bin ein neuer Privatverkäufer bei eBay und ein Käufer bittet mich 29 Tage nach Erhalt der Bestellung um eine Rechnung. Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Rechnung zu senden? Wenn ja, welche Verfahren sind erforderlich und wie schreibe ich eine Rechnung?
3 Antworten
Bin ich gesetzlich verpflichtet, eine Rechnung zu senden?
Nein, dazu wäre entgegen der landläufigen Meinung auch ein gewerblicher Verkäufer nicht verpflichtet:
https://debitoor.de/gruenderlounge/rechnungsstellung/rechnung-an-privatperson
Ers soll sich die Zahlungsabwicklung ausdrucken, das reicht.
Du bist privater Verkäufer, Du kannst garkeine Rechnung ausstellen.
Wenn Dein Käufer ein Gewebetreibender ist, der einen Beleg für den Kauf für seine Unterlagen braucht, kann er sich die eBay-Kaufabwicklung ausdrucken, diese wird vom Finanzamt problemlos als Beleg für die betriebliche Ausgabe akzeptiert.Das kannst Du dem Käufer höflich genau so mitteilen.
Was Du ihm gegebenenfalls erstellen kannst, ist sowas wie ein Lieferschein.
Das geht über "Mein eBay". Geh dazu auf diese Seite:
https://www.ebay.de/sh/ord/?filter=status:ALL_ORDERS
Suche dort den betreffenden Artikel. Links oben neben dem Artikelbild ist ein kleines Kästchen mit einem Pfeil nach unten. Da draufklicken, dann geht ein Pulldown-Menü auf.
Da an dritter Stelle "Rechnungen drucken und mehr" wählen, dann stellt eBay ein Menü zur Verfügung, mit dem Du einen Lieferschein / Kaufübersicht erstellen kannst, aber natürlich ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer und ohne Steuer-ID oder Umsatzsteuer-ID etc.
Mehr kannst Du Deinem Käufer wirklich nicht anbieten.
Aber wie gesagt, wenn Dir das zu kompliziert ist, reicht für's Finanzamt auch der Ausdruck der Kaufabwicklung, da steht alles drin, was der Käufer braucht.
Du bist privater Verkäufer, Du kannst garkeine Rechnung ausstellen.
Nein, das stimmt so nicht.
Das ist alles völlig überflüssig.
Wenn der unerfahrene Verkäufer dabei irgendeinen Fehler bzw Angaben macht, die ein Privatverkäufer weder machen muss noch machen sollte, nagelt er sich allenfalls unnötige Probleme an's Knie.
Alle Angaben, die der evtl gewerbetreibende Käufer braucht, stehen in der eBay-Kaufabwicklung und die kann man als Käufer auf einem Din-à4-Blatt ausdrucken, die Funktion bietet eBay extra an.
Das musst du nicht, du kannst es aber tun. Auf keinen Fall Mwst draufschreiben. Manche meinen man soll die Mwst. draufschreiben. Das geht natürlich nicht. Falls der Käufer das Teil für seine Firma braucht kann er auch die Kaufabwicklung bei Ebay ausdrucken und zu seinen Finanzamtunterlagen legen.
Man kann eine Privatrechnung schreiben!