Ist dieser blitzer "rechtskräftig"?

5 Antworten

Was recht und unrecht ist sagt Dir das Ordnungsamt. Bin ich schon durch. Deine Rechtsauffassung und ihre gehen weit auseinander und die haben immer recht. Zum Auto; kann man schlecht sagen. Ich würde sagen dass er dort nicht geblitzt hat. Es sitzt keiner als Zeuge im Auto. Wenn da keiner sitzt ist das nicht rechtens, genau so als wenn er ein Buch lesen würde oder oder. Der Abstand zur Straße ist mir auch etwas zu weit. Er muss ein Protokoll des Aufstellens haben. Z. B. mit Abstand der Räder vuh zur Fahrbahnkante.... kann dein Rechtsanwalt einsehen.


19andy89 
Fragesteller
 26.09.2019, 17:03

Ich weiss kenne sowas durch eine Reportage aber bekanntlich lassen die Ämter kein weg aus um an geld zu kommen und wie du selbst sagst ämter wollen immer im recht sein du als einzelne person hast nix zu melden die hoffen einfach das keiner das prüfen lässt das alle schön zahlen das emde schön das geld stimmt

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EddiR  26.09.2019, 17:32

Zeuge im Auto? Was ein Schmarrn! Auf stationären Blitzer sitzt doch auch keiner oben drauf. :-) Wenn Fotos gemacht werden, braucht es keinen Zeugen. Höchstens wenn gelasert wird!

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martinreschke  26.09.2019, 18:19
@EddiR

Oh doch. Derjenige kann sich auch unmittelbar am Fz aufhalten. Da muss er sein. Schmarrn kenn ich nur zum Essen. Das ganze Prozedere bin ich in Sachsen durch. Im Schmarrnland ist das anders.

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EddiR  26.09.2019, 18:47
@martinreschke

Ein Foto ist ein Foto und Beweis genug. Sonst würden ja die Bilder aus stationären Anlagen alle nicht ausreichen! Außerdem sieht das so aus, als ob da auf dem Fahrer- und Beifahrersitz einer sitzt...

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Klar ist das rechtskräftig.

Ein nicht erkennbares Kennzeichen oder nicht eindeutig identifizierbare Fahrer aufgrund des Zaunes sind dann Pech für die Stadt / den Landkreis.

Am Messergebnis wird das aber nichts rütteln.

Ich sehe kein Problem - dieser Zaun ist so "grobmaschig", dass er weder die Messung noch die Fotos irgendwie beeinträchtigen dürfte.

Was anderes wäre ein Jäger- oder Staketen-Zaun ...

Das spricht eigentlich nichts dagegen. Ja, ist rechtskräftig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Ja warum nicht?


19andy89 
Fragesteller
 26.09.2019, 16:49

Naja wie beschrieben er blitzt ja durch einen zaun also ein "Hinderniss" durch ich war der meimung das blitzgerät in dem fall Mobil darf nicht versperrt werden usw. in dem fall ist halt aber der zaun da...

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