Ist die Nennung von vollem Namen, Geburts- und Sterbedatum auf dem Grabstein ohne explizite Einwilligung des Verstorbenen DSGVO-konform?

6 Antworten

Wie soll ein Toter seine Genehmigung für die Angaben auf seinem Grabstein geben??? Aus dem Jenseits?

Die Erben sind die Rechtsnachfolger. Sie bestimmen die Aufschrift auf dem Grabsein. Außerdem es ist üblich, Vor- und Nachnamen plus Geburts- und Sterbedatum auf den Grabstein zu schreiben. Gehe mal auf den Friedhof und schaue dir Grabsteine an.


KnorxyThieus 
Fragesteller
 10.09.2018, 13:25

Und wenn es keine Erben gibt oder sich der Verstorbene im Vorfeld Entsprechendes testamentarisch vorbehalten hat?

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Mignon5  10.09.2018, 13:34
@KnorxyThieus

Es gibt immer Erben. Zuletzt erbt der Staat, wenn keine Angehörigen vorhanden sind. Was im Testament steht, sollte ausgeführt werden.

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Mignon5  10.09.2018, 13:55
@KnorxyThieus

Ich bin der Auffassung, die aber falsch sein kann, dass die im Testament geäußerten Wünsche des Verstorbenen nicht ausgeführt werden müssen. Es besteht aber eine moralische Verpflichtung, dies zu tun.

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KnorxyThieus 
Fragesteller
 10.09.2018, 13:59
@Mignon5

Werden die nicht sogar notariell verlesen und kontrolliert? Ich dachte, dass sind vielmehr rechtlich geltende Auflagen, die als Vertragsbedingung für die Annahme des Erbe fungieren.

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Mignon5  10.09.2018, 14:06
@KnorxyThieus

Wenn ein Testament beim Notar hinterlegt wird, dann wird der Notar die Erben einladen und das Testament eröffnen. Es gibt aber auch Testamente, die nicht beim Notar hinterlegt sind. Der Notar kontrolliert die Ausführung des Testaments nicht. Das ist nicht seine Aufgabe. Wenn der Verstorbene Bedingungen für das Erbe ins Testament geschrieben hat, dann müssen diese Bedingungen erfüllt werden, bevor das Erbe angetreten werden kann. Ich glaube, dass das Nachlassgericht die Erfüllung der testamentarischen Bedingungen prüft, nachdem die Erben dort einen Erbschein beantragt haben. Der Erbschein wird erst danach ausgestellt. Erst mit dem Erbschein geht die Verfügungsgewalt über das Erbe auf die Erben über.

Ich bin mir nicht sicher, ob alles richtig ist, was ich geschrieben habe. Vielleicht bekommst du noch weitere Kommentare zu diesem Thema von anderen Usern, die sich besser damit auskennen.

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Das hat nichts mit der DSGVO zu tun, diese Daten veröffentlicht in eine Firma, sondern eine Privatperson. Der Steinmetz (Firma) handelt im Auftrag.


Ifm001  11.09.2018, 10:04

Von wem ein Unternehmen persönliche Daten erhält, ist bei der DSGVO vollkommen irrelevant.

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Mit der DSGVO hat dies nichts mehr zu tun. Die DSGVO bezieht sich nur auf lebende Menschen. Bei toten Menschen gilt sie nicht.

Die Veröffentlichung dieser Daten wird nur noch durch das Recht des postmortalen Persönlichkeitsschutzes geregelt, das die Angehörigen wahrnehmen. Daher ist das in der Regel rechtskonform.

Der Verstorbene kann ja mal versuchen dagegen eine Klage anzustreben..


GunnarPetite  10.09.2018, 13:11

Die Unfähigkeit einer Einwilligung erzeugt noch keine Rechtskonformität.

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JA, er wird ja im Namen des Verstorbenen durch seinen Rechtsnachfolger genemigt. Stellt ein Fremder einen Stein an den Strassenrand werden die Erben das sicher verhindern