Ist die deutsche Polizei faul?

4 Antworten

Wie Maja schon richtig erkannt hat: du bist das Problem!

Man kann nicht einfach losgehen und auf einen anonymen Zuruf hin Maßnahmen ergreifen. Wenn dich das betreffen würde, würdest du sagen, sie handeln willkürlich.

Alles, was sie tun, unterliegt Gesetzen und Vorschriften. Wenn sie jetzt aktiv werden und nichts finden, haben sie gar nichts, aber er ist gewarnt. Sie können sich auf nichts berufen. Das macht keinen Sinn und hat mit Faulheit nichts zu tun.

Es ist anmaßend von dir, ein solches Urteil zu fällen, obwohl du derjenige bist, der gar nicht kapiert, worum es geht.

Gruß S.


Knowknowknow  23.05.2024, 07:28

Cool, wenn ich also anonym einen Mord oder eine Bombe melde, wird die Polizei auch nichts machen. Das IST einfach nur Faulheit, aber ja nix neues. Grad erst einen Unfall (nicht anonym) gemeldet. Ein Auto in ein Parkendes gekracht. Danach weggefahren. Das ganze auf einem Privatgrundstück. Polizei: "Da sind wir nicht zuständig, da das auf einem Privatgrundstück geschehen ist". Zum Glück gibt es ja noch Selbstjustiz.

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Die Polizei KANN NUR was machen, wenn Du als Zeuge zur Verfügung stehst - weil sie es sonst NICHT DARF.

Für eine Durchsuchung z.B. müssen TATSACHEN bestehen, welche die Annahme rechtfertigen, dass da was zu finden ist. Ansonsten bekommt die Polizei keinerlei Durchsuchungsbeschlüsse von Gerichten.

So steht das im Gesetz und so wird das gespielt.

Eine soclhe TATSACHE ist KEINE anonyme Anzeige sondern dann braucht es einen ZEUGEN - der mit allen Daten bekannt ist.

Hat die Polizei das nicht, DARF SIE NICHTS MACHEN.

Aus diesem Grund nicht nicht die Polizei zu faul sondern Du zu feig, denn man stehe gefälligst zu dem, was man meldet und anzeigt und zeuige seine Visage im Angesicht des Sonnenlichts und erkennbar - oder man kauere weiter feig hinter der Bank und verstecke sich.

Wie würde es dir als Angeklagter gefallen, wenn dein Beschuldiger nicht bekannt wäre? Denunzianten aller Welt vereinigt euch!

Ferner muß die Polizei die Drogen sicherstellen, damit auch der Beweis erbracht ist, dass es sich wirklich um eine Droge handelt. Insofern ist die Polizei nicht faul, sondern nach den Buchstaben der StPO korrekt!

In der Mittagspause ja. Sonst nicht. Die sind schließlich krass drauf. Aber nicht auf Gras. So basic sind die nicht. Vielleicht Extasy.