Ist der Rundfunkbeitrag gerechtfertigt?


01.07.2022, 11:01

Der Mindestlohnempfänger zahlt übrigens keine Steuern ( falls das jetzt kommt).

8 Antworten

Der Rundfunkbeitrag ist leider zwingend erforderlich und kann nicht abgeschafft werden. Er muss daher grundsätzlich für jede Wohnung einmal bezahlt werden.

Die ör Programme sind nach unserer Verfassung die Voraussetzung dafür, dass die privaten Rundfunkveranstalter überhaupt senden dürfen. Daher müssen die ör Sender, die staatsfrei konstruiert sind, auch finanziert werden. Auch kann auf die ör Programme gerade in Zeiten von Fakenews nicht verzichtet werden, wie das BVerfG vor einem Jahr festgestellt hat. Denn sie sind mit ihrem hohen Info-Anteil von fast 50%, ihrer Objektivität und Neutralität, zu der sie kraft Gesetzes verpflichtet sind, unverzichtbar. Außerdem sorgen sie für bildende Inhalte und berücksichtigen Minderheiten. Das ist nämlich bei den privaten Sendern - seien sie durch Werbung oder Abos finanziert - nicht der Fall, weil die nur Geld verdienen wollen und daher im wesentlichen nur massenattraktive Programme für Leute unter 50 Jahren bieten. Dagegen arbeiten die ör Sender gemeinnützig und sind nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Dafür muss jeder Haushalt mit dem Rundfunkbeitrag seinen Solidarbeitrag dazu leisten.

Dieser Solidarbeitrag muss auch geleistet werden, wenn man die ör Sender nicht nutzt, daher kommt es auch auf das Vorhandensein irgendwelcher konkreter Empfangsgeräte nicht an. Der Rundfunkbeitrag ist rechtlich keine Steuer, sondern, wie der Name schon sagt, ein Beitrag. Dieser wird für die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Angebots erhoben, hier der Nutzung ör Programme innerhalb der Wohnung.

Da der ör Rundfunks also zwingend erforderlich ist und somit auch finanziert werden muss, haben die dafür zuständigen Länder jedem Haushalt die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags auferlegt. Eine Finanzierung durch Steuern oder ausschließlich über Werbung ist unzulässig, da man sich dann in die Abhängigkeit von Politik oder Wirtschaft begeben würde. Auch ein Abomodell scheidet aus, weil es sich beim ör Rundfunk notwendigerweise um ein Programm für alle und nicht nur für Abonnenten handelt.

Eine andere Frage ist es, ob der Rundfunkbeitrag tatsächlich so hoch sein muss, wie er derzeit ist. Die Höhe hängt von der Zahl der Programme und der technischen Entwicklung ab, da die ör Anstalten nicht von der technischen Entwicklung abgeschnitten werden dürfen. Daher müssen sie z. B. auch im Internet mit Mediatheken und Podcasts vertreten sein. Die Zahl der Programme wurde dagegen weitgehend politisch entschieden. Jedes Bundesland hat daher zuerst durch Gesetz einen Landessender gegründet. Das kann auch durch Staatsvertrag mit anderen Bundesländern geschehen, wie z. B. beim NDR, der von den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gegründet wurde mit dem Ziel, dass jedes Bundesland im Programm vorkommt. Auch das ZDF ist eine durch Staatsvertrag aller Bundesländer gegründete Anstalt, die als Konkurrenz zum Programm der ARD (dieses wird von allen Landesrundfunkanstalten gemeinsam produziert) gegründet wurde. Auf dieser Ebene könnten die Bundesländer etwas ändern, wollten dies bisher aber nicht. Gegenwärtig arbeiten sie aber an Reformen, die den Informationsauftrag verstärken und den Rundfunkbeitrag möglichst stabil halten sollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

du kannst ja eine ermäßiigung oder befreiung beantragen. ich finde den beitrag gerechtfertigt, da sich die ör genau wie die privaten über werbung finanzieren müssten.


verry176636 
Fragesteller
 01.07.2022, 11:06

Kann man leider als Geringverdiener nicht.

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Nein. Auch der Soli ist nicht mehr gerechtfertigt.

Aber es sind Einnahmequellen die nicht versiegen dürfen. Gerade jetzt brauch die Regierung jeden Cent.

Da treten ungerechtfertigte Steuererhebungen in den Hintergrund.


PatrickLassan  01.07.2022, 12:05
Auch der Soli ist nicht mehr gerechtfertigt.

Deshalb wurde er ja auch für die Mehrheit der Steuerpflichtigen abgeschafft.

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Ja - Ist gerechtfertigt.

Und wenn er mit der GEZ unter einen bestimmten Betrag kommt kann er davon befreit werden.


Ja, er ist gerechtfertigt.

Über die Höhe, den Inhalt und das mittlerweile sinnlos aufgeblähte Angebot kann und müsste man mal diskutieren.