Ist das strafbar, was ich tue?

6 Antworten

Weil sie ja wahrscheinlich nicht grundlos nach dem Job fragen, sondern es vermutlich berufsbedingte Voraussetzung ist, wäre es wohl nicht nur strafbar, sondern es könnte Dir ggf. auch Jahre später(!) noch der erlangte Abschluss aberkannt werden, sowie Du die damit erlangte, aktuelle Anstellung verlieren. Für die dadurch ggf. verursachten Schäden können dann auch Schadensersatz-Zahlungen von Dir gefordert werden etc etc etc.

Von daher: lass es besser!

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
MeinVaterLand88 
Fragesteller
 01.01.2024, 15:44

Nein Ich muss dringend In die Schule Aber da ich über 18 Bin nimmt mich keine anderen auser abendschulen

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diewoelfin0815  01.01.2024, 15:46
@MeinVaterLand88

Aber irgendeinen Grund wird es ja schon geben, dass danach gefragt, besser gesagt, es gefordert, wird und dementsprechend kann eine falsche Antwort oder gar der gefälschte Arbeitsvertrag massive Folgen haben - auch wenn es Dir nicht gefällt.

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diewoelfin0815  01.01.2024, 15:54
@MeinVaterLand88

Tja, dann hätte Dein Vorgehen wirklich die bereits genannten massiven Folgen, wie ich sie in meiner ersten Antwort schrieb: Aberkennung des Abschlusses, Anzeige wg Betrug, ggf Verlust der aktuellen Anstellung wg Vortäuschung falscher Tatsachen, sowie fehlende Qualifikation und Schadensersatzanspruch.

Ich wette, es gibt andere Wege zum erhofften Ziel...

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Lügen fliegen immer auf lass es

Ja, das ist Strafbar.

Es ist mindestens eine Urkundenfälschung. Kann jedoch noch mehr sein als das in diesem speziellen Falle (bin leider kein Rechtsanwalt).

Ich wäre vorsichtig damit.

Grüße,
Marcel

Ob Dir nun eine KI für 30€ einen gefälschten Arbeitsvertrag ausstellt oder Du den selbst bastelst ändert nichts daran dass es Urkundenfälschung ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Urkundenfälschung, wurde ja bereits genannt. Was ich mir noch vorstellen kann, dass das ganze auch noch unter "Erschleichen von Leistungen" oder sogar Betrug fällt.

MeinVaterLand88 
Fragesteller
 01.01.2024, 15:41

Warum Soll das "Erschleichen von Leistungen" sein also ich kriege doch keine Leistungen

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Nikkom  01.01.2024, 16:04
@MeinVaterLand88

Wenn du es so sagst, dann ist das so. Ich kenne halt nicht die Bedingungen im Detail, welches die Voraussetzungen für die Abendschule sind. Wenn du für die Abendschule bezahlen musst, ist es ja keine "Leistung". Aber wie gesagt, das weißt nur du.

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RUFBA  21.01.2024, 23:39

Ich bin kein Jurist, aber schauen wir mal ins StGB: § 267 StGB - Urkundenfälschung - dejure.org

  • unechte Urkunde: ja
  • Täuschung im Rechtsverkehr: ja
  • Vorsatz: ja

also strafbar. Du müsstest auch die Unterschrift deines falschen Arbeitgebers fälschen. Ein Anruf und der Schwindel ist aufgeflogen.

Lass' den Blödsinn, im Moment sind auch echte Anstellungen recht leicht zu haben.

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