Ist das schon strafbar?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja also wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist hat er 0,0 % Anspruch.

Zudem hat er deine Nummer an Dritte weitergegeben. Das ist ein Verstoß gegen die DSGVO und wirklich strafbar.

Malerarbeiten? Wofür wenn du selbst gestrichen hast? Hat er dafür Belege? Du hast bestimmt noch die Farbe rumstehen also kannst du das bezeugen.

So dann hätten wir noch Handwerkskosten. Wenn er möchte das du etwas bezahlt steht ER in der Rechnungpflicht und nicht du.

Schau nach einem Anwalt der boxt dich da raus. :)

Nein, hat er nicht, höchstens für die Weitergabe deiner Daten, aber ist eher Peanuts und eine Anzeige würde wahrscheinlich nicht verfolgt werden.

Das ist auch alles unwichtig, es geht hier um Zivilrecht.

Er möchte Geld und du willst es nicht zahlen, du könntest ihn wegen Mordes überführen und das würde an deiner Zahlungspflicht nichts ändern.

Du musst gegen seine Forderungen angehen, nicht ihn wegen irgendwas anzeigen.

Nimm dir einen Anwalt oder regel das Zivilrecht selbst, erhebe Verjährungseinrede.

Ihn anzuzeigen ist die völlig falsche Baustelle.


Lenasopie  16.12.2021, 07:47

Nach der DSGVO ist die Weitergabe von Daten schon lange kein kleiner Haufen Peanuts mehr. Sie kann es ja logisch und klar beweisen also wird die Verfolgung ein leichtes sein.

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Lenasopie  21.12.2021, 20:31
@Polenboeller88

Wenn es verjährt ist muss sie keinen Cent mehr zahlen. Trotzdem sollte sie prüfen ob es wirklich verjährt ist... 😅

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Ein paar ungeordnete Gedanken dazu (ich bin da kein Fachmann!):

  • Verjährung: das wäre zu prüfen. Afaik verjähren Forderungen erst nach 2? 3? Jahren.
  • Aber wichtiger: gibt es ein Übergabeprotokoll für die Wohnung bei deinem Auszug? Der Vermieter kann nicht einfach irgendwelche Handwerker irgendwas machen lassen, wenn nicht klar ist, dass du irgendwie vertragswirdig gehandelt hast.
  • Ohne nachvollziehbare Rechnungen (was wurde genau gemacht? -> mit den festgestellten Mängeln im Übergabeprotokoll abgleichen!) mit Fantasiebeträgen würde ich so oder so gar nichts zahlen.

Maria12345566 
Fragesteller
 16.12.2021, 12:48

Hallo

Also ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt.

Er schrieb mir lediglich per WhatsApp folgendes :

1.500€ Malerarbeiten

1.500€ neuer Fußboden

400 € Abbau Küche ( die die Nachmieterin eigentlich übernehmen sollte ... )

+ Über 600€ MWST

Liebe Grüße

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Mit Anzeige wirst du da mehr Stress als Erfolg haben. Was steht im Übergabe Protokoll und hast du dieses bei Abgabe der Wohnung unterschrieben?


Maria12345566 
Fragesteller
 16.12.2021, 12:50

Ein Übergabeprotokoll wurde gar nicht erst von ihm angefertigt ,habe auch sonst nichts unterschrieben

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Mit deiner nummer hat er sich strafbar gemacht. Wenn er kohle haben will, muss er rechnungen vorlegen, wobei man i.d.r. bei der abnahme sich unterschreiben lässt, dass alles ok ist. Hat er das gemacht, kann er dich kreuzweise.

Alles andere ist bullshit und kannste getrost vergessen.