Ist das erlaubt,Sohn bei arbeitsfördernter Maßnahme gekündigt worden?

5 Antworten

Ob das "rechtens" ist, wird Dir hier mit hoher Wahrscheinlichkeit niemand sagen können. Im Zweifelsfall muß ein Gericht entscheiden.

Es kommt darauf an, was unterschrieben wurde, und - da der Sohn mit 17 Jahren noch minderjährig ist - inwieweit Du damit einverstanden warst.

Wenn Dir/Euch daraus seitens der Agentur für Arbeit bzw, seitens des Jobcenters Nachteile entstehen, so würde ich mich an eine Rechtsberatungsstelle vor Ort wenden.

Ggf. an eine Arbeitsloseninitiative oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Gut wäre es, wenn der Sohn die Vorkommnisse im Discounter nachweisen könnte - z.B. durch Zeugenaussagen oder durch ein selbst erstellte Protokoll.


LouPing  28.04.2021, 13:12

Ob es überhaupt Vorkommnisse gab bleibt ohne eine Stellungnahme der Gegenseite offen.

Du gehst gerne von der Blödheit der AG Seite aus, das deine Empfehlungen für Anwälte grundsätzlich erstmal Geld kosten ignorierst du hartnäckig.

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Hm, womöglich gibt es bei VSB die Richtlinie, dass man bei Ablehnen eines Praktikums gekündigt wird.

Aber meines Erachtens ist das Ablehnen (bzw. Abbrechen) eines Praktikums, bei dem man nur "ignoriert und dumm angemacht" wird, vollkommen verständlich.

An deiner Stelle würde ich mal bei einer Art "Betreuer" bei VSB nachfragen, bzw. irgendeiner Person, die einem helfen kann. Und wenn dieser sagt, dass die Kündigung nicht rechtens war, legst du Beschwerde bei der VSB ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin selbst Schüler :D
hat sich jedoch den noch nicht unterschriebenen Praktikumsvertrag wieder mitgenommen und der VSB geäußert das er nicht mehr dorthin möchte..

ER hat deutlich gemacht keinen Bock darauf zu haben, daraufhin folgte die logische Konsequenz. Was erwartest du, das man auf ihn wartet und hofft das der evtl. doch irgendwann wieder auftaucht? So geht das nicht.

Um beurteilen zu können was wirklich vorgefallen ist müsste man eine Stellungnahme der Gegenseite bekommen.

Ich beziehe mich also ausschließlich auf deine Sicht der Dinge und sage JA, die Kündigung ist gerechtfertigt.


Agamemnon712  28.04.2021, 12:49

Gott, ist das ein Unsinn.

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LouPing  28.04.2021, 13:25
@LouPing

Dann komme ich dem mal nach:

..Eine weitere Möglichkeit, einen Praktikanten aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen, ist die fristlose Kündigung. Diese ist aber nur möglich, wenn der Praktikant entweder die vertraglich geregelten Abmachungen unzureichend oder gar nicht erfüllt oder wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, welche es dem Arbeitgeber unzumutbar machen, den Praktikanten weiterhin zu beschäftigen. 
Bei schlecht Leistung oder nicht Leistung des Praktikanten, bei Unpünktlichkeit oder anderem Fehlverhalten sollte für den Praktikanten zuerst eine  schriftliche Abmahnung erteilt werden. Erst wenn nach dieser erneut das Fehlverhalten auftritt kann die fristlose Kündigung erklärt werden. Der Praktikant hat das Recht  der Abmahnung schriftlich zu wiedersprechen
Ein schwerwiegender Grund könnte beispielsweise ein Diebstahl seitens des Praktikanten sein. Auch ein begründeter Verdacht, dass der Praktikant gelogen, gewalttätig geworden oder gestohlen hat, und dadurch das Vertrauensverhältnis irreparabel beschädigt ist, kann für eine fristlose Kündigung ausreichen. 
Die Option der fristlosen Kündigung ist auch dem Praktikanten gegeben, auch hier ist ein Kündigungsschreiben unerlässlich. Z.B. wenn der Praktikant unter unzumutbaren Verhältnissen arbeiten soll und dadurch das Leben oder die Gesundheit des Praktikanten gefährdet ist und der Arbeitgeber die Mängel nach schriftlicher Mitteilung (Mahnung) nicht schnellst möglich behebt kann fristlos das Praktikum gekündigt werden. Bei akuter Lebensgefahr besteht keine Verpflichtung des Praktikanten die Tätigkeit auszuüben. 
Wenn es sich beim Praktikum nicht um ein Schul- oder Hochschulpraktikum handelt ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig, es sei denn die Ländergesetze bestimmen abweichendes. 
Wenn es sich beim Praktikum nicht um ein Schul- oder Hochschulpraktikum handelt ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig, es sei denn die Ländergesetze bestimmen abweichendes.
https://www.kündigungsschreiben.de/einen-praktikanten-kündigen

Ergänzend noch mal - WIR WISSEN NICHT WAS WIRKLICH VORGEFALLEN IST.

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emer90  29.04.2021, 13:35
@LouPing

ich glaube hier liegt ein missverständnis vor.. er wurde nicht von der praktikumsstelle gekündigt sondern aus der bvb geschmissen.

...des weiteren ist gibt es einen "nicht unterschriebenen Praktikumsvertrag"..

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ziel einer bvb ist der einstieg in eine ausbildung. und bei eintritt in die bvb unterschreibt man in der regel einen vertrag in dem man zusichert alles in seiner macht stehende zu tun um dieses ziel zu erreichen.
einfach gehen, den praktikumsvertrag wieder mitnehmen und nicht spätestens am nächsten tag morgens seinen bildungsbegleiter bei der bvb anzurufen um die sache zu klären ist nicht zielführend.
sinnvoller wäre es gewesen, die zähne zusammen zu beißen das praktikum weiter durchzuziehen und parallel kontakt mit dem bildungsbegleiter aufzunehmen.


kuerzliche 
Fragesteller
 28.04.2021, 11:04

Er hat ja Montag Nachmittag Kontakt zu seiner Betreuung aufgenommen..Die hatte frei und die Vertretung sagte sie meldet sich Dienstag…(gut das er Dienstag Berufsschule hatte,gab es keinen Fehltag)Keiner von denen gemeldet..Heute morgen 7.30 Uhr hat Sohnemann da angerufen..sie melden Sich zurück und Kündigung ausgesprochen…

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emer90  28.04.2021, 11:17
@kuerzliche

naja.. ändert nichts an der vorgehensweise mit dem "vertrag wieder mitgenommen".. und warum hat er denn dann nicht selbst gestern nochmal beim bildungsbegleiter angerufen?

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ich glaube hier liegt ein missverständnis vor.. er wurde nicht von der praktikumsstelle gekündigt sondern aus der bvb geschmissen.

...des weiteren ist gibt es einen "nicht unterschriebenen Praktikumsvertrag"..