Ist das erlaubt, wenn irgendeine Person im Internet schreibt: "Ich habe jemanden umgebracht" aber es stimmt nicht dass die Person jemanden umgebracht hat?

6 Antworten

Falschaussagen sind nur strafbar, wenn es dem Vortäuschen einer Straftat dient, also wenn man gegenüber der Polizei offiziell meldet, man hätte jemanden getötet. Ansonsten ist noch eine absichtlich unwahre Zeugenaussage strafbar. Man kann zwar als Zeuge die Aussage verweigern, wenn man verwandt oder verschwägert mit dem oder der Angeklagten/Beschuldigten ist, aber zu lügen ist dahingehend trotzdem nicht erlaubt.

Wenn jemand aber im Internet schreibt, jemanden umgebracht zu haben, ist es weder das Vortäuschen einer Straftat, denn es ist nicht direkt als Aussage an ermittelnde Polizebeamte gerichtet, noch wird dabei eine Falschaussage gegen oder zugunsten einer angeklagten oder beschuldigten Person geäußert. Also ist eine solche Aussage nicht strafbar.

Die Aussage wäre selbst übrigens auch nicht strafbar, wenn es keine Lüge wäre. Nur die Tat selbst, also die Tötung einer anderen Person selbst wäre strafbar, nicht aber die Äußerung, dass man es getan hätte.

Eine Falschmeldung diesen Ausmaßes, hört sich jetzt nicht ganz so legal an.

Kann ja auch metaphorisch gemeint sein. Sagt soweit erstmal nichts.

Natürlich ist das erlaubt.

Ich habe mehrere Menschen getötet, wie viele weiß ich nicht und es interessier mich auch nicht. Alles völlig legal und in der Berufsausübung.

Ich habe 6 Jahre in der légion étrangere gedient, erster Kriegseinsatz als Fallschirmjäger des 2°REP im Mai 1978 in Kolwezi, Kongo.


lazebean  22.12.2023, 03:35

Respekt 🫡

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