Ist das Bundesverfassungsgericht nötig?

3 Antworten

Wenn es dieses Gericht nicht gäbe, würde es sich auf das Leben eines Normalverbraucher überhaupt nicht auswirken, denn dieser kann es sich angesichts des in Deutschland herrschenden Anwaltszwanges finanziell gar nicht leisten, die durch den Instanzenweg aufgebauten Hürden zu überwinden, die erst einmal genommen werden müssen, damit das BVerfG dessen Klage überhaupt zur Bearbeitung annimmt. 

Zum Mythos des Bundesverfassungsgericht gehört es, dass es in der BRD eine funktionierte strikte Gewaltenteilung gibt mit Behörden und Institutionen, die voneinander unabhängig agieren und es als ihre Aufgabe ansehen, sich gegenseitig zu kontrollieren und das Bundesverfassungsgericht darüber zu wachen habe, dass dies auch weiterhin so bleibt. 

Wenn dies tatsächlich so wäre, dann hätte die Einrichtung eines BVerfG auch einen Sinn.

Tatsächlich aber ist das Bundesverfassungsgericht jedoch Teil eines Parteienstaates, der dadurch gekennzeichnet ist, dass alle Macht im Staate von den Parteien ausgeht und diese diese Macht unkontrolliert ausüben dürfen. Dies hat dazu geführt, dass die Mehrheitsparteien sich daran gewöhnt habe, den Staat zur Beute zu machen und gleichzeitig mit Hilfe staatstreuer Medien und Propagandainstituionen - das sind z. B. die vielen mit Steuergeldern finanzierten Vereine und Ämter für politische Bildung -, deren Aufgabe es ist, das Staatsgefüge zu loben und zu Preisen und die Fiktion von einer funktionierenden Dreigewaltenteilung mit einer unabhängig Justiz aufrechtzuerhalten. 

Diese Gemengelage führt regelmäßig dazu, dass - insbesondere nach gewonnenen Wahlen - die Mächtigen in den Parteien ein Personalkarusell in Gang setzen, bei dem es darum geht, sich selbst und die engsten Parteifreunde mit lukrativen Posten - hier: Posten mit hohen Bezügen und beamtenrechtlicher Absicherung - zu versorgen. 

Gleichzeitig werden die bisherigen Stelleninhaber mit den Parteibüchern der unterlegenen Partei auf Kosten des Steuerzahler mit Traumgehältern in den Vorruhestand entlassen. 

Im Rahmen dieses Prozedere werden dann auch die Verfassungsrichter als verlängerter Arm dieser politischen Parteien eingestellt. 

Und das allererste, was diese Richter in der Vergangenheit dann taten, war den § StGB 339, der die Rechtsbeugung von Richtern unter Strafe stellt, derart einzuengen, dass er faktisch aufgehoben wurde. Vgl. hierzu die beiden Links:

https://www.twentysix.de/shop/justizversagen-und-heuchelei-an-deutschen-gerichten-thomas-hobmaier-9783740747039

oder

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

Die Bindung dieses Auswahlprinzipes an eine zuvor absolvierte Berufsausbildung und - erfahrung ist in dem Politkarrusell keineswegs selbstverständlich. 

Denn bei der Mehrzahl zu Ministern und Staatssekretären beförderten Parteimitgliedern fehlen diese Qualifikationen vollkommen. Manche können sogar - abgesehen von ihrem Parteimitgliedsausweis - keinerlei Dokument vorzuweisen, woraus eine eigene berufliche Qualifizierung hervorgeht. 

Dies ist jedoch für den Parteienstaat kein Problem. Denn diese Politiker verfügen über dermaßen viel Geld und Macht, dass sie diese Defizite durch dein Einsatz von Beratern ausgleichen können, die ihnen jeden Satz genau vorformulieren, den sie in der Öffentlichkeit von sich zu geben haben. 

Und die Gesetzesvorlagen, die ihren Namen tragen, brauchen sie auch nicht zu kennen, denn diese werden ihnen von Konzernen kostenlos zur Verfügung gestellt, so dass sie diese Politiker diese Gesetzesvorlagen nur noch im Rahmen eines Beratervertrages zu ihrem eigenen Antrag erklären müssen und als solche dem Parlament vorzulegen haben. 

( zu googeln sind diese Sachverhalte allesamt unter dem Stichwort "Staatsrechtler von Arnim") 

Die Politiker müssen dann nur daraufhin geschult werden, glaubhaft den Eindruck zu vermitteln, dass die Gesetzesvorlagen von ihnen stammen.

Das Prinzip, welches alle diese Politikdarsteller und Richter verbindet, uist der Grundsatz: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied sing ich". 

Ein Teil dieses Mythos von einer funktionierenden Gewaltenteilung ist der weitverbreitete Glaube, dass Staatsanwaltschaften unabhängig seien. Auch dies ist natürlich Unsinn, denn tatsächlich gilt immer noch das aus der Kaiserzeit stammende Recht, wonach die Obrigkeit anordnet, wie die Staatsanwaltschaft mit der Bevölkerung umzugehen hat. Und Staatsanwälte, die nicht parieren, werden kurzerhand entlassen.

Staatsanwälten in Deutschland sind abhängig von ihrem Arbeitgeber, welcher sie regelmäßig mundtot macht und ihnen verbietet - inbesondere gegen Regierungsmitglieder und mit diesen verbandelten Personen zu ermitteln. Staatsanwälte, die dies nicht einsehen wollen und trotzdem ermitteln wollen, müssen mit ihrer Entlassung rechnen. Das letzte prominente Opfer war der Bundesanwalt Runge, der von dem damaligen Justizminister Maas entlassen wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Stossgebet  05.02.2020, 18:00

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist ein politischer Beamter. Politische Beamte sind bewusst als verlängerte Arme der Politik gefacht und werden bei Gezeitenwechsel an der Spitze ersetzt. Die Entlassung des GBA Range war also vollkommen rechtmäßig.

Man kann durchaus darüber diskutieren, dass die deutschen Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, spätestens seit dem Urteil des EuGH in der Sache C-508/18 sollte das deutlich sein.

Zurück zu den Bundesverfassungsrichtern. BVR kann nur werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, d.h. wer Volljurist oder Professor der Rechtswissenschaften ist. Sodann ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht zwar bei der Auswahl der Richter von der Legislative abhängt, diese verliert aber mit der Ernennung zum BVR die Kontrolle über eben diese Richter. Die Unabhängigkeit von den anderen Gewalten hat sich in der Vergangenheit auch bereits gezeigt; wäre das Bundesverfassungsgericht ebenfalls eine faktische Ausweitung der Regierungsmacht, gäbe es keine oder deutlich weniger erfolgreiche Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren. Der Gesetzgeber kann nicht nach Belieben handeln, sondern ist immer an das Grundgesetz als Verfassung gebunden.
Die Einhaltung der Bindung überwachen 16 Richter in Karlsruhe.

Die angebliche Einengung der Rechtsbeugung durch das Bundesverfassungsgericht ist eine nicht belegte und nicht belegbare Behauptung.

Die Kopplung der Rechtswegerschöpfung an die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist gerechtfertigt; das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz.

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Novosibirsk  05.02.2020, 18:42
@Stossgebet

Zitat:"wäre das Bundesverfassungsgericht ebenfalls eine faktische Ausweitung der Regierungsmacht, gäbe es keine oder deutlich weniger erfolgreiche Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren."

Niemand hat behauptet, dass Verfassungsrichter stets und immer beweisen müssen, dass sie am Tropf der Regierung hängen.

Das zuvor bereits er folgte Auswahlverfahren sorgt schon dafür, dass diese sich in den wesentlichen Urteilen loyal verhalten.

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Stossgebet  05.02.2020, 20:18
@Novosibirsk

In den "wesentlichen Urteilen" wird - wie sonst auch - immer auf Basis des Grundgesetzes entschieden. Die Äußerung "acht Arschlöcher in Karlsruhe" ist bestätigt einem damals wichtigeren Politiker zuzuschreiben.

Maßnahmen gegen die beiden Senate existieren nicht. Die Richter sind unabhängig und brauchen sich wegen keiner Aussicht auf Wiederwahl auch keiner Politik zu unterwerfen, auch eine Entlassung brauchen sie nicht fürchten.

Bis auf den EGMR und ggf. den EuGH kann kein Gericht die Entscheidungen des BVerfG überprüfen.

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Novosibirsk  06.02.2020, 03:43
@Stossgebet

Auch wenn die Entlassung des GBA Runge gesetzlich abgesichert war, bleibt es doch eine Pervertierung der Gewaltenteilung und ist Ausdruck einer antidemokratischen Grundeinstellung.

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Stossgebet  06.02.2020, 05:37
@Novosibirsk

Die Abberufung des ehemaligen GBA Range hat nichts mit Antidemokratie zu tun, vielmehr habe er nach Ansicht der Entscheidungsträger im BMJV seine Arbeit nicht korrekt ausgeübt.

In die Gewaltenteilung wurde nicht eingegriffen. Die Staatsanwaltschaften sind Teil der Exekutive.

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Eine Demokratie basiert auf drei wesentlichen Prinzipien.

  1. Meinungsfreiheit.
  2. Freie und faire Wahlen.
  3. Die Trennung und gegenseitige Kontrolle von Legislative, Judikative und Exekutive.

Das Bundesverfassungsgericht ist Teil der Judikative, der gerichtlichen Gewalt. Seine Aufgabe ist es, die Gesetze anzuwenden und aufzupassen, dass die Politik (Legislative) keine verfassungswidrigen Gesetze beschließt und dass Behörden (Exekutive) Gesetze richtig und gleichberechtigt anwenden.

Gleichzeitig kann die Politik aber auch jederzeit die Verfassung ändern und das Bundesverfassungsgericht müsste dann diese Änderung anwenden. Insofern wird es auch kontrolliert.


sanana107 
Fragesteller
 04.02.2020, 19:49

Danke, sehr hilfreiche Antwort!😊

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Unser wichtigstes Verfassungsorgan. Es sorgt dafür, dass die Regierenden ihre Macht nicht missbrauchen und Gesetze nach Gutdünken verabschieden. Finde ich ziemlich wichtig.

Da gibt es kein Contra in einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Da brauchst du jemanden, der unabhängig von der Politik, über die Grundrechte der Bürger wacht, die ihnen von der Verfassung gegeben wurden.