Ist das Autofahrer-Mobbing? ( siehe Link) Wie darf man sich als Autofahrer wehren, wenn man von seinen Mitmenschen (z.B. letzte Generation) schikaniert wird?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Ja! 41%
Nein! 27%
Meine Meinung dazu: 23%
Vielleicht! 9%

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Meine Meinung dazu:

Es ist kein "Mobbing", sondern Nötigung und seit dem vor kurzem eine Frau im Rettungswagen verstorben ist, weil der Wagen nicht mehr rechtzeitig das Krankenhaus erreichen konnte, ist es sogar Nötigung mit Inkaufnahme, dass Menschen dabei zu Tode kommen. Also höchst kriminell.

Und wenn man bedenkt, dass sie dabei ganz bewusst auch ihr eigenes Leben riskieren, in der Überzeugung, dass die Autofahrer schon rechtzeitig anhalten werden , dann sind das Wahnsinnige, die weg vom Asphalt, direkt in die Klappse verbracht werden und sich dort einer gründlichen Therapie unterziehen sollten.

Offensichtlich ist der Bundeskanzler nicht einmal in diesem Fall in der Lage, seiner Polizei den Auftrag zu geben, bundesweit durchzugreifen und Ruhe vor den Aktionen dieser Freaks zu schaffen. Täte er das, würde es auch nicht zu gewalttätigen Übergriffen gegen diese Hirnverklebten kommen. Dafür, was hier passiert ist, liegt die volle Verantwortung bei Scholz.

Aber der lässt lieber Waffen in die Ukraine liefern, statt in seinem Land Ordnung zu schaffen. Hans Dampf auf allen Gassen, nur nicht in den eigenen.


oldfashioned66  02.07.2023, 21:01

Dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber mal kurz ein paar Dinge dazu:

Es ist kein "Mobbing", sondern Nötigung und seit dem vor kurzem eine Frau im Rettungswagen verstorben ist, weil der Wagen nicht mehr rechtzeitig das Krankenhaus erreichen konnte, ist es sogar Nötigung mit Inkaufnahme, dass Menschen dabei zu Tode kommen. Also höchst kriminell.

Dass das nicht stimmt, hättest du damals schon wissen können. Die Radfahrerin war nicht im Rettungswagen verstorben - und sie wäre auch gestorben, wenn die Rettungskräfte früher eingetroffen wären. So hat das die Staatsanwaltschaft damals festgestellt und daher auch in dieser Frage kein Verfahren gegen die Aktivisten eröffnet.

Offensichtlich ist der Bundeskanzler nicht einmal in diesem Fall in der Lage, seiner Polizei den Auftrag zu geben, bundesweit durchzugreifen und Ruhe vor den Aktionen dieser Freaks zu schaffen.

Die ist offenbar nicht bekannt, dass der Bundeskanzler da gar nichts in Auftrag geben kann, weil Polizei Ländersache ist. Dein Geschrei nach dem Kanzler ist also einzig das: Geschrei.

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Meine Meinung dazu:

Dass die Aktionen eine Nötigung darstellen und auch betroffene Autofahrer Maßnahmen ergreifen dürfen, ist ja nun wirklich allseits bekannt.

Wie in diesem Fall aber eine Körperverletzung NACH Beseitigung der Nötigung mag zwar emotional nachvollziehbar sein, ist aber dennoch nicht in Ordnung und dem ist nachzugehen.

Bei der Aktion in Hamburg sehe ich aber seitens der Blockierer eine besondere Schwere, die willentlich herbeigeführt und vorhersehbar war. Eine solche Aktion zum Schaden einer großen Allgemeinheit ist m.E. keine Sache einer Gefängnisstrafe auf Bewährung oder "nur" 2-3 Monate. Hier muss sich das Strafmaß an Ziff. 4 des 240 StGB orientieren.

Vielleicht!

Wenn man ganz am Anfang steht den in der Mitte Weg tragen angeblich ist der nicht fest geklebt für den Rettungsdienst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe gesehen das die cdu keine konkrete Konzepte hat
Nein!

Nein, das ist eine normale Reaktion .

Wenn ich irgendwo auf wichtiger Fahrt von einem dieser Schwachmatten aufgehalten werde, würde ich mir auch was einfallen lassen die Bande zu drangsallieren und mir zeitgleich damit die Zeit vertreiben.

Woher ich das weiß:Hobby

Was soll "Autofahrer-Mobbing" sein?

Einen Kleber-Aktivisten zu treten ist nicht dienlich für das Lösen und Gewalt gegen Menschen auszuüben, weil man sich provoziert fühlt (oder auch provoziert wird) ist eine Straftat.

Sich auf einer Straße festzukleben ist ein Verbrechen (Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr) und eine physische Barriere zu errichten ist Gewalt. D.h. die Autofahrer, die über eine erträgliche Dauer blockiert werden, befinden sich in einer Notsituation und können in Notwehr handeln.

Dafür gibt es aber Kriterien. Zum einen muss die Notwehr geeignet sein die Notsituation zu lösen und einen Kleber zu treten ist das nicht, folglich handelt es sich nicht um eine Notwehrhandlung. Zum anderen ist die Polizei i.d.R. sehr schnell vor Ort und leistet Nothilfe. Es kann von Bürgern durchaus erwartet werden, dass sie diese Minuten bis die Polizei eintrifft und die Notsituation klärt warten können. Zudem kommt es natürlich auch auf die eigne Situation zur Beurteilung welche Dauer angemessen ist oder eine Notsituation konstituiert an. Kommt man verspätet zum Abendessen kann durchaus erwartet werden, dass mehr Wartezeit hingenommen werden muss, als wenn z.B. jemanden aufgrund einer akuten Verletzung ins Krankenhaus fahren muss. Zu guter Letzt kennt Notwehr zwar selbst keine direkte Verhältnismäßigkeit (das liegt in der Betrachtung des Opfers) es existiert aber ein weitere Paragraph, der greift wenn das angegriffene Rechtsgut in keinem Verhältnis zur aus Not ausgeführten Tat steht (bin aber gerade zu faul ihn zu suchen).

In diesem Fall scheitert aber jede Notwehrsituation schon, wie geschrieben, daran, dass 'verprügeln' kein geeignetes Mittel ist die Notsituation zu beenden. Der Kleber verbleibt ja auf der Straße, er wird dabei nur verletzt...