Inkasso beauftragt am Tag der Zahlung?
Hallo,
Ich habe die Hauptforderung plus Mahngebühren am 03.02. überwiesen.
Jetzt habe ich vom Inkasso einen Brief bekommen datiert auf den 10.02.
Angerufen. Die Frau am Telefon sagte, das Inkasso wurde am 05.02. beauftragt. Da wäre die Zahlung noch nicht eingegangen. Allerdings ist auf dem Schreiben meine Zahlung schon angerechnet und nur noch die Inkassogebühren und einmal weitere Mahngebühren offen.
Meine Zahlung müsste ja am 04. oder 05.02. eingegangen sein. Klar könnte es sich am 05.02. überschnitten haben, aber das Inkasso hatte vor Versenden des Briefes ja Kentniss über die Zahlung.
Ich hab am Telefon gesagt, dass ich das nicht bezahle. Antwort war, gut dann geht es über ein gerichtliches Mahnverfahren.
Wäre das Durchsetzungsfähig?
5 Antworten
Da du nicht rechtzeitig gezahlt hast, Mahnschreiben ignoriert hast, ist es dein Verschulden, dass das Inkassobüro eingeschaltet wurde. Somit musst du es auch zahlen.
Nicht erforderlich wäre es, wenn bis zum Termin gezahlt worden wäre.
Ein Gläubiger muss den für den Schuldner günstigsten Weg der Rechtsverfolgung wählen. Das ist nicht das Inkassobüro.
Warum dann Inkassobüro? Weil es den Gläubiger nichts kostet. Wenn der aber keine Inkassogebühren ausglegt, wie kommt das Inkassobüro dazu welche zu fordern? Es fehlt die Anspruchsgrundlage.
ja, das ist durchsetzungsfähig für das Unternehmen. Du hast ja schon Zahlungstermine bekommen und die hast du überschritten.
Da fehlen ein paar Informationen!
Wie lange war die Zahlungsfrist im Mahnschreiben? Wie hoch sind die geforderten Inkassogebühren?
Grundsätzlich können die Gebühren durchaus zum Verzugsschaden gehören, wenn sie angemessen sind und Du die Nachfrist hast ungenutzt verstreichen lassen.
Zahlungsziel war der 31.01.
Gebühren sind angemessen.
Ich weiß, dass ich im Zahlungsverzug war. Mir geht es tatsächlich mehr darum, ob die Gebühren noch rechtens sind, wenn das Inkasso erst nach Zahlung tätig geworden ist.
Vorallem habe ich die Zahlung übers Online Banking gemacht. Zahlung sollte daher innerhalb von 24 Stunden gutgeschrieben sein. Also am 04.02. Wenn dann das Inkasso am 05.02. beauftragt wurde, war das nach Zahlungseingang.
Wäre das Durchsetzungsfähig?
Sind Inkassogebühren beinahe nie.
Du hast wohl eben nicht so gezahlt, dass das Geld fristgerecht da war.
Schade, sonst wäre alles andere hinfällig.
Dein Geld ist eben erst eingegangen, nachdem das Inkasso die Forderung übernommen hatte.
Merke: auf allerletzten Drücker handeln ist meist eine schlechte Idee.
Danke für die wenig hilfreiche Antwort.
Wahrscheinlich ist in Ihrem Leben noch nie was untergegangen und Sie haben auch noch nie was vergessen.
Ich weiss nicht, wie es bei Violetta1 aussieht. Ich habe aber durchaus schon mal was vergessen. Dann habe ich aber auch die Konsequenzen getragen, ohne lange rumzumeckern oder gar andere dafuer verantwortlich zu machen.
Habe ich irgendwo gesagt, dass ich unschuldig bin, rumgemeckert oder irgendjemand die Schuld gegeben? Dann zeigen Sie mir bitte wo.
Es war eine ganz normale Frage. Dafür ist dieses Forum glaub ich da.
Und das Inkassounternehmen auch nicht immer rechtens arbeiten ist glaub ich auch bekannt.
Nö.
Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Inkassobüro war nicht erforderlich. Inkassokosten sind i.d.R. zu hoch.