Gibt es die Möglichkeit das "L Übungsschild" in Deutschland zu machen?

6 Antworten

Nein, du könntest dir zwar theoretisch nen Plastikaufkleber auf die Heckscheibe kleiben, auf dem Anfänger steht, aber ich würde es sein lassen ;-)

Es kann helfen, kann aber auch das Gegenteil bewirken.

In Österreich (und auch teilweise in anderen Ländern) ist das "L17-Taferl" (oder eben vergleichbares) dagegen vorgeschrieben. Die Fahrausbildung dort läuft aber auch anders ab, im Gegensatz zu Deutschland ist hier die Fahrausbildung noch nicht beendet, wenn mit dem L17 Taferl gefahren wird. Eine praktische Prüfung wurde zu dem Zeitpunkt z.B. noch nicht absolviert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Neun. Du darfst aber auf Privatgelände und Verkehrsübungsplätzen fahren.

Das L- Schild ist eine nationale Regelung in Österreich. Um dieses Schild benutzen zu können bedarf es eines Gesetzes:

FSG-VBV:

Auf Grund des § 19 Abs. 10 des Führerscheingesetzes, BGBl. INr. 120/1997, idF BGBl. I Nr. 94/1998 wird verordnet:

Kennzeichnung der Fahrzeuge

§ 6. (1) Der Begleiter hat dafür zu sorgen, daß bei Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug eine Tafel mit derAufschrift ,,L 17`` in vollständig sichtbarer und gut lesbarer und unverwischbarer weißer Schrift auf hellblauem Grund sowie eine Tafel mit der vollständig sichtbaren und dauernd gut lesbaren und unverwischbaren Aufschrift ,,Ausbildungsfahrt`` angebracht ist. DieTafel mit der Aufschrift "L 17" hat eine Höhe und eine Länge von jeweils 160 mm. Die Höhe der Aufschrift muss den Abmessungen derAnlage 10 lit. b KDV 1967 entsprechen und so gestaltet sein, dass eine ausreichende Erkennbarkeit gegeben ist.

Dieses österreichische Gesetz hat leider in Deutschland keine Gültigkeit und entfaltet, falls es doch angebracht wird, keine rechtliche Bedeutung.


Franticek  12.11.2015, 19:20

Dieses österreichische Gesetz hat leider in Deutschland keine Gültigkeit

Das ist richtig, ... aber mit der L Tafel nach Deutschland fahren, das darf man durchaus.

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