Illegales Einhandmesser als Minderjähriger dabei gehabt, welche Strafen kommen auf einem zu wenn man erwischt wird?

4 Antworten

Das hängt von den Umständen der Entdeckung und von dem Messer ab.

Handelt es sich um ein "normales Einhandmesser" so handelt es sich um eine OWI die bei Erwachsenen bis 10000€ Bussgeld kosten kann.

Handelt es sich um ein Messer das als Waffe eingestuft ist liegt eine Straftat vor und ein Richter entscheidet über die Strafe. Dabei sind die Umstände des Führens nochmal ausschlaggebend.


Moinservus586 
Fragesteller
 19.10.2019, 19:28

Als das Messer entdeckt wurde, lag es zugeklappt in einem Rucksack.

0
Leestigter  19.10.2019, 20:40
@Moinservus586

Was für ein Messer?

Werd mal genauer!

Entweder es ist eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkerit - dazu müsste man aber wissen, was es genau für ein Messer war!

1
Moinservus586 
Fragesteller
 19.10.2019, 21:24
@Leestigter

Klappmesser, eine Seite nur geschärft, jedoch weiß ich leider nicht, wie lang die Klinge war.

0
Leestigter  19.10.2019, 21:56
@Moinservus586

Was hat das damit zu tun?

Klappmesser unterliegen keiner Längenbegrenzung! - wo kommt der der Unsinn her?

Also warum um alles in der Welt denkst du ( und ich glaube du kennst dich nicht aus) das wäre illegal?

Oder weist du etwa nicht mal, was "illegal" bedeutet? Also dass der Besitz und jedweder Umgang damit verboten ist?

Oder meinst du etwa eins, das man nur nicht dabeihaben darf, das aber keine Waffe ist und das ohne Altersbegrenzung von jederman gekauft werden kann?

Kannst du dich mal ordentlich ausdrücken und nicht alles durcheinander bringen?

0
Moinservus586 
Fragesteller
 19.10.2019, 22:38
@Leestigter

Ich kenne mich halt nicht aus, habe mich damit nicht befasst. Jedoch habe Ich mich dazu im Internet belesen. Klappmesser mit einer Klinge die über 8,5 cm betragen werden als illegal eingestuft.

0
ES1956  19.10.2019, 22:44
@Moinservus586
 Klappmesser mit einer Klinge die über 8,5 cm betragen werden als illegal eingestuft.

Nicht alle Klappmesser, nur Springmesser.

1
Moinservus586 
Fragesteller
 19.10.2019, 22:51
@ES1956

Habe es mir nicht Online gekauft, war alles bisschen Doof wie das ablief..

Habe das vor paar Tagen gefunden und habe es einfach mitgenommen, ohne mit dem Hintergedanken das es illegal sein könnte..

0
Leestigter  19.10.2019, 22:59
@Moinservus586

Und wieder Blödsinn!

SPRINGMESSER!! über 8,5cm sind verboten, also illegal!

Springmesser sind keine Einhandmesser oder "Klappmesser" !

Wie wäre es, wenn du statt irgendwelchen zusammengeschmierten Dreck auf einer privaten Internetseite mal da lesen würdest, wo das Gesetz steht?

https://dejure.org/gesetze/WaffG

Und dort diese Punkte hauptsächlich:

https://dejure.org/gesetze/WaffG/42a.html

https://dejure.org/gesetze/WaffG/Anlage_1.html

https://dejure.org/gesetze/WaffG/Anlage_2.html

Du outest dich hier als Volldepp, wenn du sowas raushaust - das willst du doch nicht, oder?

Du hattest also ein stinknormales Klappmesser, das du mit einer Hand aufmachen konntest, kein Karambit war, nicht automatisch zu öffnen war (Feder), und nicht zweischneidig war - das so lange sein darf, wie man will?

JA oder NEIN?

0
Moinservus586 
Fragesteller
 19.10.2019, 23:07
@Leestigter

Ich besaß kein Karambit, das Messer musste man manuell öffnen und es war nur einschneidig..

Ich entschuldige mich wirklich dafür, was ich hier von mir gebe, doch wie oben schon erwähnt habe ich keine Kenntnis über Messer.

Also wenn ich das jetzt richtig deute, war es einfach nur ein stinknormales Klappmesser?

0
Leestigter  19.10.2019, 23:11
@Moinservus586

Nicht "illegal" - du darfst es nur nicht herumtragen!

Zuhause Ok, dabeihaben NO!

Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit, das Messer vernichtet, Strafe derzeit 50-300€ ( alternativ Sozialstunden) Das wars dann auch schon!

Wäre es "illegal" dann wäre das eine Straftat und du würdest nach Jugendstrafrecht verurterilt werden und das würde das im Bundeszentralregister gesdpeichert werden für 120 Jahre!

Arschkarte, wenn du einen Job beim Staat willst.

0
Leestigter  19.10.2019, 23:15
@Moinservus586

Ja! Genauer, ein "einhändig feststellbares Messer" - es ist doch beim öffnen eingerastet? ( das ist sehr wichtig!)

0
Leestigter  19.10.2019, 23:25
@Moinservus586

Ok, dann ist es eben ein Verstoss gegen den 42a, siehe Link oben.

Wie geschrieben, nur Ordnungswidrigkeit, keine Straftat!

50-300 oder Sozialstunden und das wars.

0

Das entscheidet das Gericht jeweils im konkreten Einzelfall. Wie es sich entscheiden würde/wird können wir nicht voraussagen.

Laut Gesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10'000,- € Strafe belegt werden kann.

Ich kenne selber einen Fall in dem ein bisher unbescholtener Minderjähriger zu mehreren hundert Euro Strafe und ein paar Sozialstunden verurteilt wurde. Und der hatte nichts mit dem Messer gemacht, ist nur zufällig kontrolliert worden.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Messer konfisziert wird und der/die Minderjährige Sozialstunden ableisten muss.


Moinservus586 
Fragesteller
 19.10.2019, 17:25

Konfisziert aufjedenfall, würde dann auch eine Geldstrafe dazukommen?

Wenn ja, wie hoch ungefähr?

0
Waldmensch70  19.10.2019, 17:31
@Akka2323

Nicht unbedingt. Siehe meine Antwort oben. Hängt ja auch davon ab ob der Minderjährige (z.B. aufgrund einer Lehre) bereits über eigenes Einkommen verfügt.

0
NoName08154711  19.10.2019, 18:07
@Moinservus586

Dann macht er die Sozialstunden nach der Schule oder am Wochenende.

Auf was willst Du eigentlich hinaus?

1
Waldmensch70  20.10.2019, 10:08
@Moinservus586

Das misst Du den Richter fragen, der in dem konkreten Fall entscheiden wird. Das kann von uns keiner „vorhersagen“.

0

Was zum Teufel soll ein "ilegales Einhandmesser" sein?

Bring mal ein Beispiel dafür was du meinst, da verwechselst da ganz sicher etwas!