IHK Prüfung um Kaufmann im Einzelhandel

2 Antworten

Die erste Prüfung (Zwischenprüfung) ist vollkommen egal, die zählt nur zur eigenen Leistungsüberprüfung. Selbst bei einer 6 wäre da nichts passiert.

Nun zur Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung ist bestanden:

  • wenn in keinem Fach "ungenügend" (Note 6) vorhanden ist. Mit anderen Worten: Mit einer 6 in einem Prüfungsteil ist man durch die Prüfung gefallen. Eine Note 6 ist nicht auszugleichen.

  • in mindestens zwei der drei schriftlichen Fächer eine Note 4 erreicht wurde. Eine Note 5 (z.B. Bürowirtschaftslehre) kann also ausgeglichen werden. Ein Ausgleich ist dann hergestellt, wenn alle 3 Fächer in der Summe mindestens 150 Punkte ergeben.

Ausgleichen kann man eine schlechte Schriftloche Note auch in einer mündlichen Ergänzungsprüfung

Soo und nun zur Mündlichen/Praktischen Prüfung: Wenn du den schriftlichen Teil verhaust, kannst du dennoch den Praktischen Teil absolvieren. Wenn du diesen dann bestehst musst du später nur die Schriftliche wiederholen ;)

LG Deamonia


Victorian 
Fragesteller
 07.05.2014, 14:49

Hmm vielen dank, jedoch muss ich gestehen das die Abschlussprüfung nur ein kleiner teil war, also 1 ding, da gab es nicht mehrere bereiche....also eine 6 habe ich auf keinen fall....

0
Victorian 
Fragesteller
 07.05.2014, 15:32

Ja hätte ich den jetzt mit ner 5 in der 2 Abschlussprüfung bestanden wenn ich bei der ersten, eine 1, eine 1 und eine 4 hatte?

0

Soweit ich weiß, kann man noch eine mündliche Nachprüfung machen, wenn es auf der Kippe ist. Ähnlich wie die eigentliche mündliche Prüfung.