IHK Bestehungsregel?

2 Antworten

Guckst du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/itseausbv/BJNR026800020.html

§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

1. Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit 20 Prozent,

2. Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur mit 50 Prozent,

3. Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen mit10 Prozent,

4. Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit 10 Prozent sowie

5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind:

1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

2. im Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit mindestens „ausreichend“,

3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und

4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Fazit: Da du nach deinen Angaben im Durchschnitt 2,2 also ca 85% erreicht hast, kann dir eigentlich nichts mehr passieren, es sei denn Doku+Präsi+Fachgespräch würden mit ungenügend, also <30% bewertet.

JakobB53 
Fragesteller
 13.01.2024, 17:39

vielen Dank ;)

1

Wirf einen Blick in die entsprechende Ausbildungsordnung. Da sollte es stehen.