IGBCE Chemie1400€ Einmalzahlung - bekommen das auch Neu Angestellte (04/2022)?
Guten Abend,
ich bin seit 01.04.2022 bei einem großen US Konzern der Pharma Branche angestellt, der zur Chemischen Industrie angehört.
Nun wurde ja vorerst keine prozentuale Lohnerhöhung ausgehandelt, sondern eine Einmalzahlung von 1.400€ für alle Tarifmitarbeiter.
Frage:
Steht mir das nun auch zu?
Wovon hängt das ab?
Ich glaube der alte Tarifvertrag galt bis März 2022. Da ich nun genau zum 1. April eingestiegen bin, sollte mir das doch nun auch zustehen, oder?
Immerhin sollten die Löhne ja aufgrund hoher inflation steigen, wenn ich jetzt keine Lohnerhöhung bekomme UND keine Einmalzahlung, wäre das ja echt nachteilig für mich.
Kennt sich da jemand aus?
Danke :)
1 Antwort
Entscheidend für die Zahlung des Brückenzuschlags sind zwei Stichtage:
Die gesamte Zahlung bekommen alle Chemie-Beschäftigten, die am 5. April 2022 Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis haben.
Beschäftigte, die sich am 5. April in Elternzeit befinden oder Krankengeld beziehen, erhalten die Zahlung zunächst nicht. Auch Arbeitnehmer*innen, die sich am 5. April 2022 in der Freistellung aus ihrem Langzeitkonto befinden, haben keinen Anspruch auf die Brückenzahlung.
Haben diese betroffenen Arbeitnehmer jedoch am 15. Juli, dem zweiten Stichtag, Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, erhalten sie 50 Prozent der Brückenzahlung nachgewährt.
Beschäftigte in Teilzeit und Arbeitnehmer*innen mit individueller Reduzierung der Arbeitszeit erhalten die Brückenzahlung anteilig im Verhältnis zu der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit.
Auszahlung spätestens 31.05.2022
Die Zahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Quelle: IGBCE