Ich habe eine Parkstrafe von der Firma Parkinnovation auf dem Mcfit Parkplatz bekommen von 50 €, können die das rechtlich durchsetzen?
Ich war in der Frohnhauserstr Essen beim Mcfit trainieren. Zuvor war ich da auch gelegentlich trainieren und von einer Parkscheibe mit Siegel wusste ich Nichts und war meiner Meinung auch nicht nötig.
Ich gehe auch nur gelegentlich dort trainieren. Zuletzt war ich dort trainieren und hatte nach dem Training auch einen Strafzettel der Firma Parkinnovation unter der Windschutzscheibe klemmen.
Anscheinend ist der Parkplatz von der Firma Parkinnovation gepachtet worden.
Ich kann auch verstehen , dass die nicht wollen dass jeder da parkt. Jedoch parken dort fast nur Mcfitkunden und die dürfen mit dem Siegel auch parken.
Ich wusste nichts von der Umstellung und die Geschäftsbedingungen sind so klein auf dem Parkplatz kenntlich gemacht, dass man nicht erwarten kann dass die Kunden dieses sehen.
Ich finde diese Strafe sehr unangemessen. Muss ich trotzdem zahlen? Ich bin verkehrsrechtschutzversichert.
Aber ich glaube Anwälte machen sowas nicht gerne. Vielleicht wird dieses auch nicht von der Verkehrsrechtschutz übernommen. Habt ihr Erfahrungen
Ich habe nun die Mitgliedschaft bei Mcfit gekündigt, weil die sich für mich nicht eingesetzt haben und ich auch nachweislich dort trainiert hatte.
Finde dieses nicht verbraucherfreundlich.
Was würdet ihr jetzt machen, zahlen oder nicht zahlen? Die Firma beharrt auf Zahlung des vollen Betrages?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Leider wirst Du das Zahlen müssen.
Durch das abstellen Deines Fahrzeugs dort erklärst Du Dich mit den AGB einverstanden.
Mich regt das auch auf, denn so eine Parkscheibe vergisst man schnell mal einzustellen.
Das können sie, sind sie doch beauftragt und somit Besitzdiener nach § 855 BGB. Allerdings müssen sie dir persönlich nachweisen, das Du dort geparkt hast und nicht irgendjemand anderer, der mit deinem Wagen dort war. Da scheiden sich dann die Geister. Während im öffentlichen Straßenverkehr auch der Halter für einen Parkverstoß zur Kasse gebeten werden kann, geht das bei einem Verstoß auf einem Privatgrundstück nicht.
Haben Sie denn einen Beweis, dass Du selbst mit dem Fahrzeug dort geparkt hast. Es wird wohl ein vertraglicher Anspruch geltend gemacht. Die Voraussetzungen müssen sie dir erstmal nachweisen.
Ohne Prüfung, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Anspruchsteller zustande gekommen ist:
Ich würde nicht zahlen. Diese 50 € Abzockereien sind reine zivilrechtliche Angelegenheiten. Sie richten sich gegen den Fahrer, nicht den Halter des Kfz. Es ist also anders als echtes Falschparken, wo auch der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird.
Schreibe die Firma an und sage ihnen, dass du nur der Halter, nicht der damalige Fahrer bist. Sie mögen sich an den Fahrer wenden (den du allerdings nicht nennst). Sie werden dann vielleicht noch drohen oder meckern, können aber nichts machen.
Zahlen was sonst? Wird doch nur teurer für dich.
AGB‘s sind ausgehangen. Ob du sie nun liest oder nicht, interessiert ja keinen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
hmm ok. danke für den ratschlag. ich denke auch schon fast. aber es fühlt sich recht asozial an das ganze
die parkscheibe war drin , nur der siegel nicht, weil ich gar nicht wusste das man einen benutzen muss. zuvor war sowas nicht notwendig,