Ich habe eine Parkstrafe von der Firma Parkinnovation auf dem Mcfit Parkplatz bekommen von 50 €, können die das rechtlich durchsetzen?

5 Antworten

Leider wirst Du das Zahlen müssen.

Durch das abstellen Deines Fahrzeugs dort erklärst Du Dich mit den AGB einverstanden.

Mich regt das auch auf, denn so eine Parkscheibe vergisst man schnell mal einzustellen.


ginko82 
Fragesteller
 23.10.2019, 00:14

die parkscheibe war drin , nur der siegel nicht, weil ich gar nicht wusste das man einen benutzen muss. zuvor war sowas nicht notwendig,

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Amberyll  23.10.2019, 00:18
@ginko82

Ach so. Das Prinzip ist mir auch neu. Hier in München braucht es dann nur die Parkscheibe, ist aber eine andere Firma. Wer händigt dieses Siegel den an aus? Mcfit?

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Das können sie, sind sie doch beauftragt und somit Besitzdiener nach § 855 BGB. Allerdings müssen sie dir persönlich nachweisen, das Du dort geparkt hast und nicht irgendjemand anderer, der mit deinem Wagen dort war. Da scheiden sich dann die Geister. Während im öffentlichen Straßenverkehr auch der Halter für einen Parkverstoß zur Kasse gebeten werden kann, geht das bei einem Verstoß auf einem Privatgrundstück nicht.

Haben Sie denn einen Beweis, dass Du selbst mit dem Fahrzeug dort geparkt hast. Es wird wohl ein vertraglicher Anspruch geltend gemacht. Die Voraussetzungen müssen sie dir erstmal nachweisen.


ginko82 
Fragesteller
 23.10.2019, 00:42

ja ich weiss . ich hab es dummerweise zugegeben

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Ohne Prüfung, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Anspruchsteller zustande gekommen ist:

Ich würde nicht zahlen. Diese 50 € Abzockereien sind reine zivilrechtliche Angelegenheiten. Sie richten sich gegen den Fahrer, nicht den Halter des Kfz. Es ist also anders als echtes Falschparken, wo auch der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird.

Schreibe die Firma an und sage ihnen, dass du nur der Halter, nicht der damalige Fahrer bist. Sie mögen sich an den Fahrer wenden (den du allerdings nicht nennst). Sie werden dann vielleicht noch drohen oder meckern, können aber nichts machen.


ginko82 
Fragesteller
 23.10.2019, 16:00

ist das ein Fall für den verkehrsrechtsschutz ?

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Zahlen was sonst? Wird doch nur teurer für dich.

AGB‘s sind ausgehangen. Ob du sie nun liest oder nicht, interessiert ja keinen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Sammler von Young- und Oldtimern

ginko82 
Fragesteller
 22.10.2019, 23:55

hmm ok. danke für den ratschlag. ich denke auch schon fast. aber es fühlt sich recht asozial an das ganze

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