Ich gründe eine GmbH und bin überschuldet was kann gepfändet werden?

7 Antworten

Wenn die Sachen im Eigentum der GmbH sind kann man Dir das Ganze nicht pfänden. Nur was in Deinem privaten Eigentum ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Gewerbeuntersagung. Dann dürftest Du Dein Gewerbe nicht mehr aussüben


ChristianSpky  13.04.2023, 09:53

Was mich übrigens oben stört ist die Überschrift. Eine GmbH zu gründen um Vermögenswerte beseite zu schaffen oder zu sichern funktioniert in der Regeln nicht, denn selbst Schenkungen können bis zu 10 Jahre zurückgefordert werden.

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Wenn Du privat Schulden hast, hat die GmbH grundsätzlich nichts damit zu tun.

Falls Du die Kapitalgesellschaft jedoch nur zum Zwecke der Vollstreckungsvereitelung gründen willst, wäre das a) strafbar, und b) bin ich sicher, daß sie mittels eines richterlichen Beschlusses liquidiert werden könnte.

hätte privat (nicht geschäftlich) eine Menge Schulden die ich nicht mehr begleichen kann.

Dann tritt die Insolvenreife ein. Meldest du die Insolvenz dann nicht unverzüglich an, kannst du zum einen wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich verfolgt werden und andererseits beginnt ab Insolvenreife eine persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Nun habe ich in meiner Fahrzeugflotte einen Sprinter, einen Anhänger und Baumaschinen. Könnten diese z.B. gepfändet werden,

Die gehen in die Insolvenmasse ein und werden im Rahmen des Inoslvenzverfahrens verwertet. Ein Weiterbetrieb der Firma ist dann ohnehin nicht mehr möglich und erlaubt. Gerpfändet werden die nur dann, wenn einer deiner Gläubiger die Pfändung betreibt, was nur vor einem Insolvenverfahren möglich ist.

weil ohne diese wäre eine gewerbeausübung ja nicht weiter gegeben.

Die ist bei Überschuldung ohnehin nicht mehr möglich, siehe oben.

Ähhh..streiche alles, haben die Frage falsch gelesen, du und nicht die GmbH ist ja überschuldet.

Günden könntest du sie unter Umständen, sofern nicht zweifel an Deiner Zuverlässigkeit bestehen.
Es kann Dir also gerichtlich untersagt werden, selbst dort tätig zu werden.

Außerdem brauchst du zur Gründung mindestens 25k € Eigenkapital. Wo willst du die herbekommen, wenn Du überschuldet bist?
Das Geld würde sofort gepfändet.

Vermutlich wird die GmbH auch keine Kredite bekommen, da sich Banken mittlerweile gerne zusätzlich so absichern, das selbst die Gesellschafter von GmbHs im Fall der fälle mit ihrem privaten Vermögen haften müssen.

Wenn Du also eine GmbH gründen willst, solltest du genügend Gesellschafter mitbringen, die das auffangen können.

Erst mal darf man nicht wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden sein, um überhaupt als GF geeignet zu sein.

Nehmen wir man an, das ist nicht der Fall.

Dann gründest du eine GmbH mit 25.000 Mindesteinlage .. die du aber nicht hast, bzw. um die du deine privaten Gläubiger schädigen würdest. Das wird also schon daran scheitern.

Und selbst wenn die GmbH gegründet wäre, die Anteile daran gehörten zu deinem Vermögen, d.h. die ganze GmbH könnte gepfändet werden, nicht einzelne Gegenstände aus dem Betriebsvermögen.