Ich bin Stundentin mit Minijob und Werkstudentinnenstelle (insg. max. 20h) - darf ich dazu noch ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung ausüben?

2 Antworten

Nein, einen "Studentenstatus" im eigendlichen Sinn hast Du durch die Einschreibung und damit verbundenen Besuch an einer entsprechenden Uni/Hochschule.

Das hat so mit dem Einkommen nichts zu tun.

Selbstverständlich muß das eventuell Steuertechnisch berücksichtigt werden, aber das hat wieder einen anderen Aspekt als der "Studentenstatus".

Ehrenamt ist ja eigentlich eine FREIZEIT-Beschäftigung. Und Aufwandsentschädigung ist KEIN Einkommen. Aber diese "Stellenbeschreibung" hört sich eher danach an, dass du dort weisungsgebunden bist. Das könnte sehr wohl deinen Status gefährden. Das kannst du im Studienberatungsbüro klären lassen.

Wann findest du denn Zeit für dein Studium?