Ich bin Stundentin mit Minijob und Werkstudentinnenstelle (insg. max. 20h) - darf ich dazu noch ein Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung ausüben?
Hallo,
ich bin eingeschriebene Studentin und verdiene meinen Lebensunterhalt wie folgt:
8h pro Woche arbeite ich in meinem Minijob und
10-12h pro Woche in meiner Stelle als Werkstudentin.
Somit überschreite ich die 20h-Grenze für Studenten innerhalb des Semesters nicht.
Nun habe ich die Möglichkeit zusätzlich 3,5 Stunden pro Woche Lernzeitbetreuung an einer Schule zu machen. Diese gelten als Ehrenamt und ich bekomme eine Aufwandsentschädigung von ca. 50€ pro Woche dafür.
Meine Frage ist nun: Darf ich diese ehrenamtliche Tätigkeit zusätzlich zu meinen Jobs ausführen oder verliere ich dann meinen Studentenstatus?
Vielen Dank
2 Antworten
Nein, einen "Studentenstatus" im eigendlichen Sinn hast Du durch die Einschreibung und damit verbundenen Besuch an einer entsprechenden Uni/Hochschule.
Das hat so mit dem Einkommen nichts zu tun.
Selbstverständlich muß das eventuell Steuertechnisch berücksichtigt werden, aber das hat wieder einen anderen Aspekt als der "Studentenstatus".
Ehrenamt ist ja eigentlich eine FREIZEIT-Beschäftigung. Und Aufwandsentschädigung ist KEIN Einkommen. Aber diese "Stellenbeschreibung" hört sich eher danach an, dass du dort weisungsgebunden bist. Das könnte sehr wohl deinen Status gefährden. Das kannst du im Studienberatungsbüro klären lassen.
Wann findest du denn Zeit für dein Studium?