Ich bin Fachwirt im Sozial - u. Gesundheitswesen mit 8 jähriger Berufserfahrung als Pflegefachkraft. Wie hoch ist mein Einstiegsgehalt als Pflegedienstleitung?

2 Antworten

Da bin ich mir eigentlich sicher, dass du mit dieser Ausbildung keine PDL Aufgaben übernehmen darfst. Da der Fachwirt vom MDK  als PDL nicht anerkannt wirt.

Dein Bereich wäre viel mehr der kaufmännische Bereich.

Denn eine Pflegedienstleitung hat gänzlich andere Aufgaben zu erfüllen als ein Fachwirt im Gesundheitswesen.

Üerall lese ich:  ....um leitende Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen und verwaltenden Bereich zu übernehmen.::)

Aber nirgendwo steht etwas von PDL Aufgaben im pflegerischen Bereich.

Der Fachwirt ist eine betriebswirtschaftliche Weiterbildung- hat in einigen Punkten Überschneidungen mit der PDL Ausbildung, aber einen völlig anderen Fokus -- die Betriebswirtschaft. 

Schaue auch einmal hier:

http://www.hoeher-akademie.de/wisl_s-cms/_redaktionell/4/Weiterbildung.html?&advanced=advanced&SuchSort=ssfield_main&Suche_main=Fachkraft+f%C3%BCr+Leitungsaufgaben


Rhapsody3000 
Fragesteller
 23.06.2015, 22:24

Selbstverständlich ist das vom MDK anerkannt - sonst würde ich es ja nicht machen. Zumal dieser Kurs 720 Stunden voraussetzte. Lt. MDK sind mind 460h Voraussetzung um als verantwortliche Pflegefachkraft nach SGB XI arbeiten zu dürfen. Hier geht es auch nicht um die Qualifikation, sondern in erster Linie um eine Orientierung bzgl. der Eingruppierung in die Entgelttabelle.

0
Griesuh  24.06.2015, 18:05
@Rhapsody3000

Du hast nirgends erwähnt, dass du eine PDL Ausbildung absolviert hast.

Du schreibst: Ich bin Fachwirt im Sozial - u. Gesundheitswesen mit 8 jähriger Berufserfahrung als Pflegefachkraft.

Und wo ist hier die PDL Ausbildung enthalten?

Diese ist auch keine Voraussetzung um Fachwirt im GW zu werden, sondern eine kaufmännische Ausbildung ist Voraussetzung.

Der reine Fachwirt wird nicht als PDL anerkannt.

1. Fachwirt Alten- und Krankenpflege:
Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform)
Fachwirte und Fachwirtinnen in der Alten- und Krankenpflege führen und leiten selbstständig Einrichtungen oder Teilbereiche der Alten- und Krankenpflege. Dabei übernehmen sie Aufgaben aus Bereichen wie Management, Betriebswirtschaft, Organisation und Verwaltung. Beispielsweise kalkulieren sie Kosten für bestimmte Leistungen, kümmern sich um die Pflegeorganisation und stellen sicher, dass Pflegeleistungen in der erforderlichen Qualität erbracht werden. Außerdem errechnen sie betriebliche Kennzahlen für das Controlling. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vertreten sie die Einrichtung nach außen. Sie nehmen Kontakt zu Klienten bzw. Patienten auf, führen Beratungen durch und bearbeiten Anfragen. Bei ihren Tätigkeiten beachten sie einschlägige arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Vorschriften. Als verantwortliche Leiter/innen der jeweiligen Einrichtung oder Abteilung ermitteln sie den Personalbedarf und erstellen Personaleinsatzpläne. Sie leiten die Mitarbeiter/innen an und übernehmen Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung.
2. Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen
Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform)
Fachwirte und Fachwirtinnen im Sozial- und Gesundheitswesen nehmen sowohl betriebswirtschaftliche als auch Führungsaufgaben in Einrichtungen und Betrieben des Gesundheits- und Sozialwesens wahr. Hier setzen sie sich mit Fragestellungen zur Sozialgesetzgebung und Gesundheits- und Sozialpolitik auseinander, betreiben Öffentlichkeitsarbeit und übernehmen Aufgaben im Sozialmarketing. Sie sind in Bereichen wie Finanzierung, Controlling, Organisation oder Personalwesen tätig. Beispielsweise erarbeiten sie Finanzierungspläne für Investitionsvorhaben, führen Kostenrechnungen durch, optimieren Arbeitsabläufe und Informationsflüsse und stellen Steuerungs- und Kontrollinformationen für die Geschäftsleitung bereit. Auf dem Gebiet der Personalwirtschaft obliegt ihnen die Personalbeurteilung sowie die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.
Fachwirte und Fachwirtinnen im Sozial- und Gesundheitswesen entwickeln Strategien im Rahmen einer nachhaltigen Unternehmensführung und setzen sie um. Sie koordinieren und leiten außerdem betriebliche Leistungsprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, gestalten organisatorische Rahmenbedingungen des Unternehmens mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken und setzen personalwirtschaftliche Instrumente zur Sicherung der Unternehmensziele ein. Darüber hinaus erkennen und beurteilen die Fachwirte und Fachwirtinnen Vernetzungen auf dem sozialen Dienstleistungssektor auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene und schätzen deren Einfluss auf die Abläufe in dem jeweiligen Unternehmen ab. 

Schaue auch hier:

http://wis.ihk.de/seminar-kurs/zusatzqualifikation-pflegedienstleitung-pdl.html

Wenn du tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt hast, kannst du mit einem Einstiegsgehalt von ca. 3000€ Brutto rechnen.
 

0

hallo Rhapsody

schau doch einfach beim Öff.Dienst nach:

http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/b/

Da findest Du das mögliche Bruttogehalt. Ob die 8 Jahre anerkannt werden, hhmmm (die waren ja nicht in der Leitung). Kirchliche Häuser orientieren sich meist auch hieran. Bei privaten Trägern: ähnlich, Tendenz eher niedriger, von Ausnahmen abgesehen, da kanns denn auch höher sein (z.B. Gegenden, wo niemand hinwill). 

viel Spaß bei der neuen Arbeit!

EHECK


Rhapsody3000 
Fragesteller
 23.06.2015, 22:06

Ich frage einfach aus dem Grund weil die Spanne im Gehaltsbereich ziemlich groß ist. Wenn ich lese dass manche in dieser Position 2500 brutto verdienen, lt. TVöD jedoch wesentlich mehr als Einstiegsgehalt verlangen kann, dann ist des schon schwierig sich auf ein Mindestgehalt festzulegen.

0
Rhapsody3000 
Fragesteller
 23.06.2015, 22:11

Dieser Entgeltrechner ist ja wunderbar, da war ich auch schon. Bringt mir nur recht wenig da ich ja nicht weiß in welcher Entgeltgruppe man eingestuft wird mit solch einer entsprechenden Qualifikation.

0