Iat es ein kündigungsgrund, wenn man bei bewerbung für Wohnungeinen anderen Beruf angegeben hat (bei Selbständigkeit)?

Mungukun  16.02.2023, 01:11

Wird das Gewerbe in gesonderten Räumlichkeiten ausgeübt oder soll es auch in der Wohnung ausgeübt werden?

DuMichAuch69 
Fragesteller
 16.02.2023, 08:25

Es geht um wohnungssuche, nicht um Arbeit suche. Unterstellt man einem Feuerwehrmann das er sein gewerbe zuhause ausübt oder einem schlachter?

Mungukun  16.02.2023, 09:36

Ich unterstelle nichts, sondern habe eine simple Frage zu einer Tatsache gestellt. Die hast du nicht beantwortet. Ich weiß nicht einmal um welchen Job es sich handelt bei dir.

DuMichAuch69 
Fragesteller
 17.02.2023, 00:27

Wenn man eine Wohnung gewerblich nutzen möchte (ausser Homeoffice) muss man das natürlich angeben und braucht eine Erlaubnis. Das war nicht meine frage

6 Antworten

Den tatsächlichen Beruf nicht anzugeben, sondern ihn etwas "verschönern" wird, wenn man erstmal einige Zeit drin wohnt, kein Kündigungsgrund mehr sein. Bzw. wird er als Grund nicht vom Gericht anerkannt, wenn ansonsten alles in Ordnung ist.

Wenn Deine selbstständige Berufstätigkeit darin besteht, Herren oder Damen in der Wohnung zu "empfangen", verstehe ich schon, dass Du das dem potenziellen Vermieter nicht unbedingt mitteilen möchtest.

Generell glaube ich aber, dass den Vermieter Dein Beruf nichts angeht. Entscheidend ist, dass Du die Miete pünktlich entrichtest und die Wohnung in einem guten Zustand hältst.

Ein Kündigungsgrund wird es wohl nicht sein, aber warum soll man das verheimlichen wenn man gefragt wird ? In Deutschland entscheidet nun mal aber der Vermieter wem er einen Mietvertrag gibt. Mich würde mehr die Person interessieren und wie sie persönlich bei mir rüber kommt. Das macht mein Vater auch so und soweit ich es mitbekommen habe, gab es auch noch nie Probleme.

Falschangaben auf der Selbstauskunft berechtigten zur fristlosen Kündigung. Egal welche potentielle Relevanz diese falsche Angabe hatte.

Auf restlichen philosophien Fragen gehe ich jetzt nicht groß ein, da es für Vermieter sehr wohl relevant ist wo oder als was man arbeitet, es ist Teil einer Bonitätsbewertung. Ein Straßenmusiker hat unregelmässigeres Einkommen als ein Unternehmer.

Insbesondere weil man als Selbstständiger seine Einkünfte schlecht nachweisen kann, ist so eine Angabe umso wichtiger.

DuMichAuch69 
Fragesteller
 09.02.2023, 19:11

Eben nicht. Es hat nicht mit der Bonität zu tun sindern, resprktwürdiger beruf oder undamkbarer beruf. Und hat der vermieter immer sein geld bekommen, wo ist das Problem? Dann liegt es wohl nicht am geld dondern, uhhh du bist garkein superstar du bist ein no name, sieh zu das du weg kommst.

Wenn die gewaltwangaben gestimmt haben und man diese nachweisen konnte, wozu soll es relevant sein woher das grld kommt? Ob der musiker eventuell z.b doch nicht so prominent ist sondern auf der strase spielt? Wenn er trotzdem das geld verduent und nicht weniger als er angegeben und wohl auch mit nachweisen belegt hat.

Erklär mir nochmal wo genau das Problem ist?

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Rotfuchs716  14.05.2023, 12:37

In der Regel weisen Selbstständige Einkünfte durch den Steuerbescheid vom Vorjahr nach.

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Der Beruf bzw. die Art der Tätigkeit ergibt sich automatisch, wenn der Vermieter Einkommensnachweise sehen will.

Man mag das verweigern, aber dann hat man eben keine Chance auf die Wohnung.

DuMichAuch69 
Fragesteller
 16.02.2023, 08:21

Das ergibt sich nur bei Angestellten automatisch. Als selbständiger gibt man als einkommensnachweis nur Kontoauszüge und steuerbescheide ab. Daraus geht nur hervor das man selbständig ist, aber nicht womit genau.

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