horrorfilm mit begleitperson?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht im Kino, da dies gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen würde, sich der Betreiber somit strafbar machen würde und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen müsste, wenn er kontrolliert und erwischt werden würde!

https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalterinnen/die-vorschriften-im-einzelnen/kinos.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe den ein oder anderen Film geschaut.

Schlicht und ergreifend - FSK 16 / 18 = kein Zutritt unter 16 / 18, gleichgültig wer Dich begleitet oder Dir meint den Besuch erlauben zu können.