Hörbuch Kopieren ... CD aus Bücherei ... kann man das nachweisen?

6 Antworten

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Wenn Du im legalen Besitz des Hörbuches bist ist es nicht verboten sich eine Kopie zu machen. Eine analoge Kopie ist sowieso immer erlaubt. Eine digitale Kopie nur, wenn es nicht durch einen wirksamen Kopierschutz verhindert wird.

Die meisten Hörbücher haben aber keinen Kopierschutz, sodass es dann erlaubt ist sich eine analoge oder digitale Kopie zu machen.

Diese Kopie muss auch nicht vernichtet werden, wenn Du das Hörbuch in der Bücherei wieder abgibst.

Ich habe alle meine Hörbücher so auf ganz legalem Wege bezogen.

Du kannst dir auch ein Hörbuch von einem Freund ausleihen und von dem eine Kopie machen.

kann unter bestimmten umständen durch versteckte codes nachgewiesen werden, jedoch ist das sehr aufwendig. deshalb wäre der aufwand für die bücherei zu groß und sie machen es nicht.

Das muss nicht unbedingt verboten sein. Bei meiner Bibliothek steht meistens dabei , dass es erlaubt ist, es auf einen MP3-Player zu übertragen. Schau doch erst mal genau nach^^

Nachdem letztes Jahr ein Bericht im TV war ... "Rechtsirrtümer mit Prof. Hoecker" oder so ... mache ich das auch so ....

Die Aussage war - du darfst dir eine private Kopie für dein Gerät machen ... diese aber natürlich nicht veräußern oder weitergeben ...

Ansonsten - Nein - es nicht nicht nachvollziehbar bzw. das merkt keiner .... den Großteil meiner Hörbücher kommen aus der Bücherei .. ;)

Keine Sorge, das kann man nicht nachweisen. Und selbst wenn, würde sich in einer Bibliothek wohl kaum einer die Mühe machen, bei all dem, was täglich kommt und geht ;)

LG Caro Muster