Höhere Entgeltgruppe erst nach Weiterbildung?

2 Antworten

Hallo zusammen,

Ich fasse nur kurz zusammen was mich irritiert. Im Bewerbungsgespräch war von EG 10 die Rede. Ich erhalte bei der neuen Stelle eine Weiterbildung. Jetzt habe ich den Vertrag erhalten mit EG 9. Weitere Infos wie z.B. man erhält nach erfolgreich abgeschlossener WB EG 10 sind nicht vermerkt.... Was soll ich nun tun? 

Du sitzt auf einem Dienstposten der nach dem Tarif für Landesbedienstete vergütet wird.

Nur durch eine Weiterbildung kannst du in eine andere Tarifgruppe gelangen.

So lange du diese nicht erfüllst, kannst du diese nicht bekommen.


Sandela 
Fragesteller
 06.03.2017, 06:32

Danke für die schnelle Antwort. Hab noch ne genaue Erklärung beigefügt.

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Deepdiver  06.03.2017, 06:37
@Sandela

Wenn du einen Vertrag über die EG 9 hast, und der Arbeitsplatz mit der EG 10 vorgesehen ist, bekommst du diese danach auch.

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Sandela 
Fragesteller
 06.03.2017, 06:40
@Deepdiver

Woher weiß ich, dass das dann auch wirklich passiert, wenn es nicht im Vertrag vermerkt ist? Wie kann ich sichergehen, dass ich dann EG 10 bekommen werde?

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Deepdiver  06.03.2017, 06:44
@Sandela

Du siehst es in deiner Gehaltsabrechnung und du wirst vom Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt bekommen, das du nun in der EG 10 bist.

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Sandela 
Fragesteller
 06.03.2017, 07:00
@Deepdiver

Ist das die Regel? Also wird das immer so gehandhabt? Kann man sich da nicht iwie absichern? Oder "braucht" man da keine vertragliche Eintragung?

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Deepdiver  06.03.2017, 07:01
@Sandela

Absichern kannst du dich da nicht. Ich komme selber aus dem öffentlichen Dienst und kenne das.

Du wirst es sehen. Auf alle Fälle bekommst du schriftlich Bescheid über die neue Eingruppierung in eine Höhere Entgeldgruppe.

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Sandela 
Fragesteller
 06.03.2017, 07:14
@Deepdiver

Vielen Dank. Ich bin nur irritiert, weil ichs so nicht kenne. Zudem habe ich einen nicht unterschriebenen Vertrag bekommen, den ich wieder erhalte sobald ich den unterschrieben zurück geschickt habe. Gilt das dennoch als Zusage sodass ich bei meinem jetzigen AG kündigen kann?

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Deepdiver  07.03.2017, 06:41
@Sandela

Du hast erst die Zusage, das du den Dienstposten bekommst, wenn der Vertrag auch unterschrieben ist.

Also erst kündigen, wenn du den Vertrag komplett unterschrieben vorliegen hast.

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