Herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit?

10 Antworten

🦈

Herrscht in Deutschland Meinungsfreiheit?

Selbstverständlich.

Aber beachte: die Meinungsfreiheit ist nicht schrankenfrei - folglich keine Legitimation für wahrlich Alles.

Kann man bestraft werden wenn man für Russland ist oder die USA nicht mag?

Nein.


Freya4711  21.11.2022, 15:22

Aber natürlich kann man das. Das wird dann dann durch die Pseudo- Moral der Grünen begründet

1
verreisterNutzer  22.11.2022, 20:07
@Freya4711

Ach herrje, wie weit werden doch die Verschwörungserzählungen inzwischen als Wahrheit angesehen.

1
verreisterNutzer  22.11.2022, 20:18
@Freya4711

Aussage:

Kann man bestraft werden wenn man für Russland ist oder die USA nicht mag?

DU:

Aber natürlich kann man das.

Erzähl doch mal, wer bestraft wurde, weil er "für Russland ist oder die USA nicht" mochte.

Das wird dann dann durch die Pseudo- Moral der Grünen begründet

Diese (Urteils?)-Begründung findest du wo und lautet wie? 

3

Ja, aber:

Meinungsfreiheit heißt nicht, das jeder deine Meinung teilt. Man muß auch damit rechnen Gegenwind zu bekommen.

Hat Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen. Wenn es strafrechtlich relevant wird, also Hetze Beleidigungen etc

Ja, in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.

Immernoch traurig, dass man sowas nachfragen muss oder bestreitet.....

Es herrscht Meinungsfreiheit für die herrschende Meinung. Abweichler riskieren gegebenenfalls ein Berufsverbot wie z.B. der Star-Dirigent Valery Gergiev.


SirAndiusNr2  21.11.2022, 15:27

War klar das der Mumpitz kommt 🤦‍♂️

7
Perpendikel  21.11.2022, 15:33
@SirAndiusNr2

Tja, die Realität bleibt auch dann real, wenn sie nicht der eigenen Überzeugung entspricht. Du kannst aber gern erklären, warum Gergiev keine abweichende Meinung vertreten darf.

0
SirAndiusNr2  21.11.2022, 15:43
@Perpendikel

Der Staat garantiert ihm, das er seine Meinung frei äußern darf. Das bedeutet nicht das es jeder akzeptieren muß.

Er wurde nicht inhaftiert, er wurde entlassen. Wer hat ihn entlassen? War es der Staat?

2
Perpendikel  21.11.2022, 15:54
@SirAndiusNr2
Das bedeutet nicht das es jeder akzeptieren muß.

Das würde auch jeder Diktator so formulieren, der jemanden mit abweichender Meinung bestraft - und sei es durch ein Berufsverbot.

Wer hat ihn entlassen? War es der Staat?

Das hättest du mit wenig Aufwand auch selbst herausfinden können: es war die Landeshauptstadt München als Rechtsträger der Philharmonie. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Regierung von Oberbayern. Insofern : ja, das waren staatliche Sanktionen.

0
SirAndiusNr2  21.11.2022, 16:00
@Perpendikel

Ganz viele dumme Anschuldigungen, die einfach nur von deiner politischen Meinung kommt.

Er hat weder Berufsverbot oder sonst was bekommen. Er wurde entlassen oder wird für bestimmte Projekte nicht engagiert.

Mache dich mal schlau wie das dort abläuft.

Einfach nur ekelhaft was du hier betreibst

3
Perpendikel  21.11.2022, 16:14
@SirAndiusNr2

Ganz viele dumme Anschuldigungen, die einfach nur deiner politischen Meinung entspringen.

Er hat weder Berufsverbot oder sonst was bekommen.

Ihm wurde aufgrund seiner Meinung gekündigt. Er wird trotz fachlicher Spitzenleistungen aufgrund seiner Meinung auch keine andere Landesphilharmonie leiten dürfen. Mache dich mal schlau wie das dort abläuft. Sicher wird er aber trotzdem noch irgendwo als Taxifahrer arbeiten dürfen.

Einfach nur ekelhaft was du hier betreibst

Ich weise auf Tatsachen hin, die einige zu verdrängen versuchen. Das "ekelhaft" zu finden zeugt nur von eigenen Defiziten in Sachen Meinungsfreiheit.

1
DerGrafDuckula  21.11.2022, 16:33
@Perpendikel

Er wurde nicht auf Grund einer Meinung gekündigt, sondern weil Verbrechen öffentlich gutgeheißen hat. Gergiev hat bereits 2014 öffentlich seine Unterstützung für die völkerrechtswidriege Besetzung bekundet, ohne berufliche Konsequenzen. Nachdem Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen hat, gab man ihm Gelegenheit sich von Putin und den russischen Kriegsverbrechen zu distanzieren. Dies unterlieb.

2
Perpendikel  21.11.2022, 16:40
@DerGrafDuckula
Er wurde nicht auf Grund einer Meinung gekündigt, sondern weil Verbrechen öffentlich gutgeheißen hat. 

Er hat einen offenen Brief unterzeichnet, der laut herrschender Meinung "Verbrechen öffentlich gutgeheißen hat". Richtig. Kennst du den Wortlaut dieses Briefes oder verlässt du dich darauf, wie die herrschende Meinung über ihn urteilt?

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 16:48
@Perpendikel

Ich verlasse mich darauf, dass ein Arbeitnehmer eine Treupflicht gegenüber dem Arbeitgeber hat. Herr Gergiev schadet dem Ansehen seines Arbeitgebers wenn er sich nicht von Mord, Folter und Angriffskriegen distanziert. Dazu wurde er aufgefordert und dies hat er unterlassen. Es hatte für aber keine Strafrechtlichen Konsequenzen.

2

Hallo SovietskyCCCP,

ja in Deutschland wird das Recht auf freie Meinungsäußerung durch den Artikel 5 der Verfassung garantiert. Dort heißt es:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
 
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Diese Freiheit schützt aber nicht vor berechtigter Kritik.


Perpendikel  21.11.2022, 15:56
Diese Freiheit schützt aber nicht vor berechtigter Kritik.

Wer legt fest, welche Art von Kritik (also ggf. auch Bestrafung) berechtigt ist?

0
Perpendikel  21.11.2022, 16:26
@DerGrafDuckula

Welcher Paragraph dort regelt die gesetzliche Pflicht zur expliziten Distanzierung von Russland?

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 16:35
@Perpendikel

Keiner, warum auch, niemand fordert explizit die Distanzierung von Russland, wohl aber von dessen Regierung, die einen Angriffskrieg begonnen hat, foltert und Zivilisten ermordet.

2
Perpendikel  21.11.2022, 16:42
@DerGrafDuckula

Welcher Paragraph fordert das, und warum greift der nicht auch bei den diversen völkerrechtswidrigen Angriffskriegen von Uncle Sam und seinen treuen Vasallen?

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 16:44
@DerGrafDuckula

Zudem verwechselst du erneut öffentlich Wahrnehmung, Kritik und und Straftatbestände. Der Gesetzgeber untersagt dir nicht einer bestimmten Meinung zu sein. Er untersagt dir aber Gewaltverbrechen öffentlich gutzuheißen.

2
Perpendikel  21.11.2022, 16:53
@DerGrafDuckula

Aber für die diversen völkerrechtswidrigen Angriffskriege von Uncle Sam und seinen treuen Vasallen gilt das nicht?

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 16:55
@Perpendikel

Möchtest du konkrete Missverhältnisse ansprechen, oder nur allgemein vom Thema ablenken. Es geht darum, dass man in Deutschland seine Meinung frei äußern darf. Das ist gegeben.

2
Perpendikel  21.11.2022, 17:01
@DerGrafDuckula
Möchtest du konkrete Missverhältnisse ansprechen

Das habe ich. Du selbst hast den Art. 5 GG zitiert, aber daß der im Widerspruch zur staatlichen Zensur russischer Medien steht ist dir offenbar verborgen geblieben.

oder nur allgemein vom Thema ablenken. 

Du versuchst davon abzulenken, daß die von dir beschworene "Gesetzgebende Gewalt, die der Verfassung unterworfen ist" amerikanische und russische Gewaltverbrechen unterschiedlich bewertet. Warum?

 Es geht darum, dass man in Deutschland seine Meinung frei äußern darf.

Natürlich, solange man mit den Konsequenzen leben kann, sollte diese Meinung im Widerspruch zur herrschenden stehen.

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 17:08
@Perpendikel
Das habe ich. Du selbst hast den Art. 5 GG zitiert, aber daß der im Widerspruch zur staatlichen Zensur russischer Medien steht ist dir offenbar verborgen geblieben.

Es gibt keine staatliche Zensur russischer Medien in Deutschland. (Wohl aber in Russland)

Du versuchst davon abzulenken, daß die von dir beschworene "Gesetzgebende Gewalt, die der Verfassung unterworfen ist" amerikanische und russische Gewaltverbrechen unterschiedlich bewertet. Warum?

Das tut sie nicht. Sie bewertet gar nicht.

Natürlich, solange man mit den Konsequenzen leben kann, sollte diese Meinung im Widerspruch zur herrschenden stehen.

Das haben Meinungen so an sich, darum sollte man sie auch sachlich begründen. Wusstest du das nicht?

1
Perpendikel  21.11.2022, 18:09
@DerGrafDuckula
Es gibt keine staatliche Zensur russischer Medien in Deutschland.

Es gibt sogar eine EU-weite Zensur russischer Medien, die angeblich nur Lügen verbreiten. Für die westlichen Medien, von denen die Brutkastenlüge, den Hufeisenplan und andere frei erfundenen Vorwände für völkerrechtswidrige Angriffskriege propagiert wurden, gelten aber offenbar andere Kriterien. Warum?

Es geht darum, dass man in Deutschland seine Meinung frei äußern darf.
> Natürlich, solange man mit den Konsequenzen leben kann, sollte diese
> Meinung im Widerspruch zur herrschenden stehen.
>> Das haben Meinungen so an sich, darum sollte man sie auch sachlich
>> begründen. Wusstest du das nicht?

Das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht also nur für Meinungen, die auch sachlich begründet wurden - oder ist da eben eine deiner Nebelkerzen nach hinten losgegangen?

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 18:41
@Perpendikel
Es gibt sogar eine EU-weite Zensur russischer Medien, die angeblich nur Lügen verbreiten.

Ich nehme an, dass du hierfür ein Beispiel hast? Aber bitte nicht RT Deutschland, lieg lag ganz einfach keine Sendelizenz vor. Außerdem sind nach dem Gebot der Staatsferne komplett vom Staat finanzierte, veranstaltete oder in Staatsbesitz befindliche Sender in Deutschland nicht zugelassen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht also nur für Meinungen, die auch sachlich begründet wurden - oder ist da eben eine deiner Nebelkerzen nach hinten losgegangen?

Ich sehe du hast den Begriff der Meinungsfreiheit weiterhin nicht verstanden. Du darfst deine Meinung frei äußern, ohne Repressionen durch den Staat zu erleiden. Du musst aber damit rechnen, dass du kritisiert wirst, insbesondere wenn du keine sachlichen Argumente abliefern kannst. Etwa wenn du völlig haltlos behauptest, es gäbe keine Meinungsfreiheit in Deutschland. Gerade diese aber erlaubt dir eine solche Aussage und mir, dich als unwissend zu demaskieren.

1
Perpendikel  21.11.2022, 18:47
@DerGrafDuckula
Du darfst deine Meinung frei äußern, ohne Repressionen durch den Staat zu erleiden.

Egal wie oft du das noch wiederholst - bereits der Fall des russischen Stardirigenten widerlegt deine Behauptung. Und es gibt weitere Beispiele für die Folgen des nicht-abschwören-wollens, die es nur nicht in die Medien geschafft haben.

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 18:55
@Perpendikel

Für den Dirigent gab es keine strafrechtliche Konsequenz davor schützt ihn die Verfassung, sondern arbeitsrechtliche da er seinem Arbeitgeber aktiv geschadet hat.

1
Perpendikel  21.11.2022, 19:05
@DerGrafDuckula
Aber bitte nicht RT Deutschland, lieg lag ganz einfach keine Sendelizenz vor.

Natürlich lag die vor. Sie wurde lediglich im Rahmen der Sanktionen gegen Russland unter fadenscheinigen Begründungen widerrufen.

"Der EU-Rat hat beschlossen, die Verbreitung der russischen Staatsmedien „Russia Today“ und „Sputnik“ in der gesamten EU auszusetzen.

Die Sanktionen gelten für alle Übertragungs- und Verbreitungswege wie Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Anwendungen, und alle relevanten Lizenzen, Genehmigungen und Vertriebsvereinbarungen werden ausgesetzt, sagte der EU-Rat."

https://www.novosti.rs/planeta/svet/1091875/solak-ukinuo-udar-slobodu-medija-delu

0
Perpendikel  21.11.2022, 19:11
@DerGrafDuckula
da er seinem Arbeitgeber aktiv geschadet hat.

... weil er seiner Meinung nicht abgeschworen hat. "Du sagst jetzt sofort was wir von dir hören wollen, oder du fliegst hier raus!".

Dieser Arbeitgeber ist übrigens die Stadt München. Eine Meinungsfreiheit, die lediglich eine offene strafrechtliche Verfolgung verhindert, nicht aber andere Repressalien von Seiten des Staates, ist wohl kaum diese Bezeichnung wert.

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 19:12
@Perpendikel

Muss ich mich jetzt tatsächlich wiederholen? Rein staatliche Sender sind in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet und darüber hinaus lag keine Sendelizenz vor. Hier liegt kein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit vor.

1
DerGrafDuckula  21.11.2022, 19:18
@Perpendikel

Erneut benutzt oder verstehst du Begriffe nicht richtig. Es ging darum sich von offensichtlichen Verbrechen zu distanzieren, nicht einer Meinung abzuschwören. Es bestanden keine Repressalien durch den Staat auch ein privater Arbeitgeber würde/müsste so handeln. Ein Eingriff in Meinungsfreiheit lag nicht, lediglich die zu erwartende Konsequenzen für das gutheißen eines Angriffskriegs, von Vergewaltigung und Mord an der Zivilbevölkerung.

1
Perpendikel  21.11.2022, 19:25
@DerGrafDuckula
Muss ich mich jetzt tatsächlich wiederholen? 

Da du nicht in der Lage bist, meine Argumente zu widerlegen, bleibt dir wohl nichts anderes übrig.

darüber hinaus lag keine Sendelizenz vor.

Weil sie im Rahmen der Sanktionen entzogen wurde. Ist das so schwer zu verstehen? Das ewige Wiederholen einer Lüge mag sie bei manchen ja zu einer Wahrheit machen, aber gottlob nicht bei allen.

Rein staatliche Sender sind in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet 

... es sei denn, dieser Staat heißt USA. Wie lange war der rein staatliche US-Sender "Radio Free Europe" in Deutschland nicht nur gestattet, sondern hatte sogar seine Hauptgeschäftsstelle in München?

Erneut benutzt oder verstehst du Begriffe nicht richtig.

Im von dir genutzten Neusprech bedeutet "richtig" soviel wie " der herrschenden Meinung entsprechend". Genau darum geht es hier doch.

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 19:30
@Perpendikel

Ich könnte mich nicht erinnern so etwas wie Neusprech zu verwenden. Es gab nie eine deutsche Sendelizenz in dem von dir bemühten Beispiel. Deine Behauptung sind indes widerlegt, ob du es nun begriffen hast oder nicht.

1
Perpendikel  21.11.2022, 20:31
@DerGrafDuckula
Es gab nie eine deutsche Sendelizenz

Hast du einen Beleg dafür, daß die erforderlich ist? Serbien ist ebenso wie Deutschland Vertragspartei des "Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen", in dem festgelegt ist, daß die Vertragsparteien die Freiheit des Empfangs gewährleisten und die grenzüberschreitende Weiterverbreitung nicht einschränken.

https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=090000168007b0f0

 Deine Behauptung sind indes widerlegt, ob du es nun begriffen hast oder nicht.

Das kannst du dir gern einreden, wahr wird es dadurch aber nicht - ob du das nun begreifen kannst oder nicht.

0
DerGrafDuckula  21.11.2022, 20:37
@Perpendikel

Wenn es begriffen hättest, würdest du wissen, dass dazu der Hauptsitz in Serbien hätte sein müssen, er war in Berlin, daher wäre eine deutsche erforderlich gewesen.

1
Perpendikel  21.11.2022, 20:46
@DerGrafDuckula

Wer hier offenbar nicht begriffen hat, daß das Nachplappern der herrschenden Meinung nicht zwangsläufig eigene Argumente ersetzen kann, bist ja wohl du:

"Der Hauptsitz von RT und dem RT DE TV-Kanal ist in Moskau. Das RT DE-Programm wird in Moskau, Berlin und an anderen Orten produziert und wir senden es aus Moskau via Serbien in alle Länder, in Übereinstimmung mit rechtlichen und regulatorischen Rahmenvereinbarungen, die schon lange etabliert sind. Diese Rahmenvereinbarungen erlauben den Zugang zu jeglicher linearer Übertragungslösung und unser aktueller Satellit, sowie die Online-Verbreitung und App-Verbreitung sind der Start eines sich erweiternden Distributionsnetzwerks für RT DE"

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/RT-DE-startet-Fernsehsender-Medienanstalt-leitet-Verfahren-ein,rtde106.html

0
DerGrafDuckula  22.11.2022, 07:07
@Perpendikel

Deine Behauptung ändert nichts daran, dass der Hauptsitz von RT DE in Berlin war und das Gebot der Staatsferne nicht eingehalten wurde.

1
Perpendikel  22.11.2022, 10:25
@DerGrafDuckula

Dieser durchsichtige Sanktions-Vorwand ändert nichts daran, dass RT eine "allgemein zugängliche Quelle" ist, aus der sich "ungehindert zu unterrichten" jederman das Recht hat. Nun ja, es WAR eine allgemein zugängliche Quelle, bis die nicht stattfindende Zensur sie versiegen ließ.

0
DerGrafDuckula  22.11.2022, 13:06
@Perpendikel

Das ist kein "durchsichtige Sanktions-Vorwand" sondern geltendes Recht.

Siehe hierzu auch:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, [...]
1
Perpendikel  22.11.2022, 17:45
@DerGrafDuckula

Es sind also nur die Meinungen frei, die rechtlich nicht als "Feindpropaganda" eingestuft wurden. Aber das hat in Deutschland ja Tradition.

0
DerGrafDuckula  22.11.2022, 17:52
@Perpendikel

Nein, du hast nur weiterhin nicht begriffen. Es hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun, wenn formale Erfordernisse (Lizenz, Staatsferne) nicht eingehalten werden. Du verwechselt hier die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen und versuchst gleichzeitig haltlose Behauptungen aufzustellen.

Aber das hat in Deutschland ja Tradition.

So eine Andeutung zeugt von völliger Unwissenheit

1
Perpendikel  22.11.2022, 18:07
@DerGrafDuckula

Daß auch die "Staatsferne" nur ein Vorwand ist zeigt das Beispiel von RFE, aber bei dem hat ja die Ideologie gestimmt, also wurde über die Finanzierung durch den US-Kongress hinweggesehen. Auch der Umstand, daß multinationale Konzerne ihre Propaganda ungehindert verbreiten dürfen, nicht aber staatliche Institutionen, und die des Feindes erst recht nicht, zeigt deutlich das Primat der Wirtschaft über die immerhin demokratischen Prozessen unterworfenen staatlichen Stellen.

Du verwechselt hier die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen

Du ignorierst die grundlegenden ideologischen Vorbehalte gegen alle Meinungen, die nicht dem westlichen Narrativ entsprechen und daher nur vom Feind kommen können.

HEUTE UNTERNEHMEN WIR EINEN ENTSCHEIDENDEN SCHRITT, UM DER RUSSISCHEN INFORMATIONSMANIPULATION DEN HAHN ZUZUDREHEN.

EU-AUSSENBEAUFTRAGTER JOSEP BORREL am 27.2.2022

Das nämlich ist der wahre Grund für die staatliche Zensur, alles andere ist nur Vorwand.

0
DerGrafDuckula  22.11.2022, 19:46
@Perpendikel

Das kannst du behaupten, dazu gibt dir Meinungsfreiheit das Recht, es wird davon weder richtiger noch schert es dadurch jemanden. :-)

1
Perpendikel  22.11.2022, 20:19
@DerGrafDuckula

Du kannst das "Hahn zudrehen" weiterhin völlig beleglos negieren, auch dazu gibt dir die Meinungsfreiheit das Recht. Informationen werden aber nicht unwahr, nur weil sie dem herrschenden Narrativ widersprechen. Um sie zensieren zu können muss man sie nur als "manipuliert" bezeichnen und als Gefahr für die ideologische Stabilität an der Heimatfront gesetzlich ächten. Sowas hat (natürlich nicht nur) in Deutschland Tradition, ob dir diese Parallelen nun gefallen oder nicht.

0