Heizung im Trockenraum

2 Antworten

Ist denn die Benutzung des Trockenraumes für Mieter im Mietvertrag verpflichtend geregelt? Wenn nein, dann ist dieser Position in der Betriebskostenabrechnung von dir zu widersprechen und nicht zu bezahlen.

Hier wirst Du vermutlich nur auf dem Klageweg weiter kommen, allerdings mit unklaren Erfolgsaussichten - einerseits müsste der Vermieter schon einschreiten, was für Ansprüche Deiner Person spräche, allemal da die Installation eines abschließbaren Thermostates o.ä. eine einfache Sache wäre, andererseits kann der Vermieter nicht rund um die Uhr Wache stehen ...