Heizung austauschen aber was ist mit dem Messgerät. Und wie tauscht man am besten den Heizkörper aus ?

7 Antworten

da die meßeinrichtung verplombt ist, hast du daran nichts verloren. kläre den vorgang mit deinem vermieter im vorraus ab um unnötigen ärger zu vermeiden.

 noch eins....

 diese heizkostenerfassungsgeräte sind auf die größe des jeweiligen heizkörpers angepaßt und eingestellt. wenn du jetzt nen anderen heizkörper montierst mit einer anderen größe muß auch die meßeinrichtung angepaßt werden 

wenn nicht, betrügst du deine mitmieter und es droht massiver ärger.dehalb den vermieter einschalten

das andere ist, du vergreifst dich am eigentum deines mieters , da wäre ich auch sauer wenn ich dein vermieter wäre und du nicht fragst


Seethaler 
Fragesteller
 05.08.2016, 07:59

Also die Wohnung habe ich gerade gekauft deshalb gibt es kein Vermieter. Die Heizung wurde diese Woche abgelesen. Also kläre ich das am besten mit der Hausverwaltung. 

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Okay, Gasheizung lässt schonmal auf Niederdrucksystem schließen, was rein fachtechnisch betrachtet, von jedem verändert werden darf, der sich auskennt.

ABER! Erstens, Deine Fragen lassen darauf schließen, dass Du Dich nicht ausreichend auskennst. Die Heizung muss aus und das Wasser muss abgelassen werden. Es sei denn, es gibt vor der Heizung Absperventile für Vor- und Rücklauf, dann reicht es, nur den Teil nach der Absperrung stillzulegen.

Das Messgerät  ist ein Heizkostenverteiler. Da darfst Du nicht dran, wenn Du den einfach so, ohne Plomben zu beschädigen, ab und dranmontieren könntest, dann würde ich meine abbauen und in den Kühlschrank legen ;-)

Es ist zwar eine Eigentumswohnung, stellt aber je nach Hydraulik, evtl. einen Eingriff in die Gesamtanlage dar.

In diesem Fall hilft wohl nur eine Eigentümerversammlung. Ob dann das Vorhaben noch Sinn macht, sollte man abklären.

Bei einem HK Wechsel muß die Leistung der Raumheizlast entsprechen, alles Andere wäre ein Eigentor. Dann wäre auch der Zähler entsprechend anzupassen.

Technisch wäre es leicht zu lösen.Vereisen des Flansches,der Rohrleitung,wechseln des Heizkörpers.Kann jede Gute! "Gawasch".Rechtlich muß der Eigentümer / Vermieter in Kenntnis gesetzt werden,Zustimmung geben,bzw.den Auftrag erteilen.Das Ableseunternehmen muß eine Zwischenablesung vornehmen,oder man einigt sich für diesen Heizkörper auf den Vergleichsverbrauch / Strichcode des Schnittes der drei Vorjahre.Einfach den Kostenverteiler umsetzen ist genau genommen verbotene Eigenmacht und Siegelbruch.Beste Grüße

Du solltest zuerst mal den Vermieter oder die Hausverwaltung wegen deinem Vorhaben informieren. Die sollten auf alle Fälle Bescheid wissen, sonst könnte es für dich teuer werden


ratatoesk  05.08.2016, 07:44

da diese digitalen Meßgeräte ,von denen oder dem Wärmeanbieter installiert worden sind,nur anzuraten.

Damit klärt sich dann auch die Frage ,nach dem wie.

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