Hausverbot für "Freundin"?

3 Antworten

Da er nicht Alleineigentümer ist, bin ich der Ansicht, dass er das nur mit der Noch-Ehefrau zusammen tun könnte.

Bin aber keine Rechtskennerin. 🙂

Ja er kann ein Hausverbot für die eigene Wohnung aussprechen. Jedoch nicht für den Zugang der Freundin zu seiner Ex.


CharlieWhiskey 
Fragesteller
 29.01.2024, 13:06

Es gibt keine getrennten Wohnungen. Es ist ein Haus. Er im Keller, Sie im Erdgeschoss. Er möchte der Freundin den Zugang zum Haus bzw. gesamten Grundstück verwehren.

0

Was haben die Paragrafen denn mit einem Besuch zu tun?

Und solange die Freundin nichts anstellt kannst du ihr das Haus nicht verbieten.


CharlieWhiskey 
Fragesteller
 29.01.2024, 12:48

Paragrafen gelesen? Die "Störung" gemäß 1004 geht mit Verleumdung einher.

0
CharlieWhiskey 
Fragesteller
 29.01.2024, 14:37
@JollySwgm

Das Eigentum wird beeinträchtigt. Der Ex-Mann wird verleumdet. Die Wohnung bzw. das Haus ist kein geschützter Ort mehr.

0