Hausanbau- auch ohne Architekt? und wie?

5 Antworten

Erstmal prüfen ob der Anbau tatsächlich genehmigungs- oder lediglich mitteilungspflichtig ist. Für Niedersachsen z. B. sagt 62 NBauO, welche Gebäudeklassen (1,2 und 3 worunter sicherlich der ein oder andere kleine Anbau fallen würde), mitteteilungspflichtig sind. Bauvorlagen müssen zwar auch eingereicht werden, jedoch sagt Absatz 4, dass bei entsprechenden Gebäuden auch der Bauhherr die Zeichnungen erstellen und somit als Entwurfsverfasser unterzeichnen darf. Ohne Architekt, Ingenieur und Handwerksmeister. Allerdings auch mit voller Verantwortung.MfG

Die Antwort des Dachdeckers ist richtig. Ein Meister ist in der Regel auch Bauvorlagenberechtigt. Aber erstellt und bezahlt werden muss die Erstellung auch. Entweder direkt oder indirekt über den Preis des Anbaus. Der Vorteil eines Architekten: - Er haftet 30 Jahre für seine Arbeit. - Er schuldet den Erfolg. -Mit einer konkreten Zeichnung, kann auch ein konkretes Angebot von verschiedenen Herstellern eingeholt werden. - Das Anbau passt dann eventuell auch optisch zu dem Haus. - Er denkt nicht nur an den Holzrahmenbau, sondern auch an den Rest. Tipp Macht das Haus mindestens im KfW 70 Standard. Vergesst die Lüftungsanlage nicht. Nehmt Zellulosedämmung

Viel Erfolg

Baugenehmigung und Fachmann werkeln lassen !


Marci01 
Fragesteller
 03.10.2011, 21:12

und wer stellt den bauantrag? brauche ich dafür einen architekten?

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Es gibt da ein Bauunternehmen mit eigener Zimmer in Gladbeck im Ruhrgebiet, das sich auf Hausanbauten und Hausumbauten spezialisiert hat. Bei denen bekommt man wohl das Komplettpaket aus einer Hand. Um einen Architekten und die Baugenehmigung muss man sich nicht selbst kümmern. Bekannte von uns haben mit denen Ihren Hausanbau gemacht und waren sehr zufrieden. Die Webseite lautet www.hausanbau.de

Den Bauantrag für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben muss ein in der Architekten- oder Ingenieurkammer zugelassener, bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur sein. Das sind Bauhandwerksmeister i.d.R. nicht! ABer zuvor empfehle ich am Bauamt zu erfagen, ob ein Anbau dieser Größe zulässig ist. Das kan man notfalls auch über eine Bauvoranfrage tun, die nur sehr geringe Gebühren kostet udn auch von einem Nichtarchitekten gemacht werden kann. Auch vom Bauherrn selbst. Es müsste nur in den Lageplan oder Flurkarte der Anbau im Umriss eingezeichnet und kurz beschrieben werden. Die sagt Ihnen ein Architekt.