Hat ein Verkäufer gegen den Käufer Anspruch auf Zahlung des Geldes, wenn Käufer unverschuldet fernbleibt?

1 Antwort

Kommt drauf an.

Der Käufer ist im Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB). Der Verkäufer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Ob hier grobe Fahrlässigkeit des Gehilfen vorliegt lässt sich nicht abschließend beurteilen.


bln1993 
Fragesteller
 10.12.2021, 22:48

Ich habe leider geschrieben dass der Gehilfe in dubio pro reo, da die art der fahrlässigkeit nicht bekannt war, nur leicht fahrlässig gehandelt hat, aber der V trotzdem keinen Anspruch nach §433 Abs. 2 BGB hat, da der Käufer unverschuldet in Verzug geraten ist.

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bln1993 
Fragesteller
 10.12.2021, 23:12
@RobertLiebling

Ich habe als Ergebnis geschrieben dass der V gegen K keinen Anspruch auf Zahlung aus §433 Abs. 2 BGB hat.

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