Hat ein Baby Anspruch auf ein eigenes Zimmer?

11 Antworten

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Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.).

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html


kikkerl  22.02.2010, 12:23

richtig! und genau DAS würde ich ausdrucken und dem sachbearbeiter vor die nase legen! DH!!!

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Nicht jedes Kind hat einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Wenn es groß genug ist, können sich auch mehrere Kinder ein Zimmer teilen. Problematisch wird es nur, wenn sie pubertieren und verschiedene Geschlechter haben, da braucht man ein Mädchen- und ein Jungenzimmer.


teffen04 
Fragesteller
 22.02.2010, 12:11

ja das verstehe ich auch. die große ist in der 3.klasse und die kleine ist ein nachtschwärmer ist ja auch erst 9 monate alt. also wäre das doch so ein fall von getrennten zimmern oder?

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Nachtflug  22.02.2010, 12:13
@teffen04

Amtlich wird man es für zumutbar erklären, dass die Kleine noch im Elternschlafzimmer schläft.

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wegen 5m2 muss man net ausziehen. sagt dort auf dem amt, dass ihr die mehrkosten für die 5m2 selbst aufbringt. sowas bescheuertes hab ich überhaupt noch net gehört. das wär ja die reinste schikane.


teffen04 
Fragesteller
 22.02.2010, 12:10

du das ist hier bei uns auf dem amt alltag...die treten dich hier in grund und boden und du kommst nicht einmal mit einem anwalt weiter da fragen die noch frech ob du die klage nicht zurücknehmen willst...

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kikkerl  22.02.2010, 12:22
@teffen04

mit anwalt kommt man immer weiter. musst nur den richtigen suchen. zeitung kann da auch helfen gg

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Nicht lange fackeln und einschüchtern lassen, Widerspruch einlegen, Wirtschaftlichkeitsberechnung bzgl. des Umzuges anfordern, die die ARGE aus haushaltsrechtlichen Verpflichtungen heraus angefertigt haben muss und einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten, der dann auch den Schriftverkehr mit der ARGE erledigen kann.
Zu jedem persönlichen Gespräch einen Zeugen mitnehmen (darf dir nicht verwehrt werden) und einfach einen auf entspannt machen.
Was glaubst du, wie schnell die freundlich werden.

Wen geht denn dies etwas an? Verstehe ich nicht. Oder ist es so, dass ihr die Wohnung nicht selber finanziert? Dann kann es sein ja, wenn andere für euch aufkommen müssen...


teffen04 
Fragesteller
 22.02.2010, 12:13

wir sind 4 von millionen anderen die in hartz4 stecken und würden auch lieber normal unser geld beziehen durch arbeit. ich bin im erziehungsjahr und mein partner ist ungewollt da reingerutscht aber versucht mit den mitteln die wir finanziell zur verfügung haben wieder raus zukommen aus dem sumpf.

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Swisslady  22.02.2010, 12:19
@teffen04

Klingt doof wegen 5m2, aber wenn es andere Familien gibt, die mehr Personen sind und keine so grosse Wohnung haben, ist es wieder verständlich. Dürftet ihr bleiben, wenn ihr dazu bereit seid, selber einen Anteil Geld dazu zu verdienen?

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teffen04 
Fragesteller
 22.02.2010, 12:34
@Swisslady

das wissen wir noch nicht. ich warte erstmal ab wann ich den brief bekomme aber wir wohnen jetzt gerade ein jahr hier drinnen und nun sollen wir schon wieder umziehen....ich hab echt keinen bock mehr!!!

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